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...wer, wann und wie wird befragt?

In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausge-wählt, an denen alle dort lebenden Haushalte befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und Interviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewerinnen und Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen beim Versand den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem und kostengünstig, mit wenig Aufwand zu jeder Tageszeit über eine gesicherte Internetverbindung zu senden.. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.