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Stadt prüft Einwände gegen Windkraft - OB Beck: „Sind zur Neutralität verpflichtet“


Eine Vielzahl von Einsprüchen und Anregungen von Privatpersonen und Gemeinden zu den geplanten Windkraftstandorten prüft derzeit die Stadt Tuttlingen. Eine abschließende Entscheidung, wo Gebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, soll im Herbst fallen. Als zuständige Planungsbehörde für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft nimmt die Stadt Tuttlingen dabei eine neutrale Haltung ein. Auch aus diesem Grund wird sie keinen Vertreter zur Nendinger Info-Veranstaltung entsenden.

Windkraft

34 mögliche Standorte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen (VG) gab es zu Beginn des Verfahrens, zehn davon wurden genauer unter die Lupe genommen, in der Endauswertung sind nun sechs – vier davon auf Tuttlinger  Gemarkung und je eine in Seitingen-Oberflacht / Rietheim-Weilheim und Emmingen-Liptingen.

„Wir planen hier für die gesamte VG“ erklärt OB Michael Beck, „allein schon aus diesem Grund sind wir in der aktuellen Diskussion zur Neutralität verpflichtet.“ Vertreter der Verwaltung oder Ortsvorsteher der Stadtteile werden daher auch nicht an Veranstaltungen einzelner Betreiber von Windkraftanlagen teilnehmen. Dies betrifft auch die Veranstaltung von Enercon am Freitag in Nendingen. „Wir treten bewusst nicht auf Werbe- und Informationsveranstaltungen einzelner Firmen auf“, so Beck. Außerdem ist es Beck wichtig, dass der Gemeinderat in seiner Entscheidung frei ist. Letztlich müssen nämlich die Gemeinderäte beschließen, welche Haltung die Stadt folglich in der entscheidenden Sitzung des Gemeinsamens Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft vertreten wird.

Diese Sitzung soll im kommenden Herbst stattfinden. Bis dahin ist es Aufgabe der Stadtverwaltung, die Einwände fachlich zu prüfen, die sowohl angrenzende Gemeinden als auch Privatpersonen eingereicht haben. Um den Schutz  von Fledermäusen oder Milanen geht es dabei ebenso wie um Infraschall oder das Landschaftsbild. Die Auswertung dieser teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen muss mit großer Sorgfalt erfolgen und wird bis in den Juli dauern.

„Wir wollen das Verfahren sauber abarbeiten und keinen Anlass für Anfechtungen geben“, erklärt OB Michael Beck. Schließlich sei es wichtig, dass innerhalb der VG Flächen für Windkraft ausgewiesen werden. Wenn die VG nämlich keine Schwerpunktgebiete benenne, bedeute dies nämlich nicht, dass in der VG keine Windkraftanlagen genehmigt werden dürfen – im Gegenteil: Ohne Schwerpunktgebiete sind die Anlagen wieder überall möglich, wo es die gesetzlichen Rahmenbedingungen zulassen: „Ohne einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan“, so OB Beck, „geben wir ein wichtiges Steuerungsinstrument aus der Hand. Aspekte wie beispielsweise des Landschaftsbildes und der von uns bislang verfolgten Bündelung auf  wenige konzentrierte Standortzonen fänden dann kaum noch Berücksichtigung.“  Auch die Abstände wegen Lärm- und Schattenwurfaspekten wären bei einigen Konzentrationszonen wieder geringer.