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Einheitliche Tarife – Neuer Bonus: Neues Parkkonzept gilt ab 1. Mai


Ab 1. Mai gilt das neue Parkkonzept in der Tuttlinger Innenstadt. Gleichzeitig tritt auch das neue Parkhaus-Bonus-System des Tuttlinger Einzelhandels in Kraft.

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Neue Regelungen ab 1. Mai. Hier die verschiedenen Zonen im Überblick.

„Einheitliche Tarife - Neuer Bonus“ – unter diesem Motto steht das neue Tuttlinger Parkkonzept. Es verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen ist es übersichtlicher, zum anderen macht es das Parken in den Parkhäusern im Vergleich zum Parken am Straßenrand attraktiver.

Konkret heißt das, dass es künftig vier Tarifzonen gibt:

  • Im innersten Stadtkern ist die Parkdauer auf eine Stunde begrenzt, sie kostet einen Euro.
  • Außerhalb der Kernzone kann man mit Parkscheibe maximal zwei Stunden und kostenlos parken.
  • Im restlichen Stadtgebiet kann man auch künftig gratis und ohne Zeitbegrenzung parken. Dies gilt für insgesamt 1400 zentrumsnahe Parkplätze, darunter auch der große Parkplatz am Festplatz.
  • In den Parkhäusern kostet eine Stunde ein Euro. Mit dem Parkbonus des Einzelhandels bekommt man aber 50 Cent zurück vergütet.
Das Parkhaus-Bonus-System löst das bisherige Park-Chip-System ab. Die alten Parkchips sind nur noch bis 30. April gültig. 50 Händler der Innenstadt – man erkennt sie am entsprechenden Logo an der Ladentür – geben die Werttickets aus, mit der man bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus eine halbe Stunde gutgeschrieben bekommt.

„Mit dem Bonus kann man künftig in den Parkhäusern günstiger Parken als am Straßenrand“, so Stadt-Sprecher Arno Specht. „Wir wollen so einen Anreiz schaffen, direkt ins Parkhaus zu fahren und nicht lange nach einem freien Parkplatz zu suchen.“ Wer ungern in Parkhäusern parkt, kann selbstverständlich auch künftig am Straßenrand parken -  allerdings auf eine Stunde begrenzt. Und dann gibt es ja auch die großen Parkplätze in Innenstadtnähe.

Das neue Parkkonzept ist ein weiterer Bestandteil des Masterplan-Verkehrskonzepts. Weitere Informationen gibt es auf www.tuttlingen.de, auf Hinweisen an den Parkautomaten sowie in einem Flyer, der in alle Haushalte gestreut wurde sowie im Rathaus ausliegt. Bei dem dort abgedruckten Plan gab es übrigens Missverständnisse: In mehreren Straßen südlich der Zeughausstraße, die dort als kostenloser Parkbereich ausgewiesen sind, gilt weiter die bisherige Parkscheinregelung.