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Strengere Regeln gegen Dreck und Lärm

Kontrollen werden verschärft

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Ausspucken in der Öffentlichkeit, Grillen in Parks oder das Lagern von Müll im Freien sind künftig verboten. Im Interesse einer sauberen Stadt wurde die polizeiliche Umweltschutzverordnung überarbeitet – und Verstöße werden künftig strenger kontrolliert.

“Wir müssen die Umweltschutzverordnung immer wieder überarbeiten“, sagt Oberbürgermeister Michael Beck. „Dies geschieht auch im Interesse einer saubreren Innenstadt.“ Schließlich ändern sich die Gewohnheiten der Menschen  - und somit auch gewisse Unsitten, die vom Großteil der Bevölkerung als störend empfunden werden.

Nach elf Jahren wurde die polizeiliche Umweltschutzverordnung daher in einigen Punkten ergänzt. Die geänderte Fassung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag verabschiedet. Verboten ist künftig unter anderem

• Automotoren unnötig laufen zu lassen – auch wenn  dies dem Enteisen der Scheiben dient
• Wertstoffsäcke so zu lagern, dass Ungezieferbefall droht
• in der Öffentlichkeit in belästigender Art und Weise auszuspucken
• in öffentlichen Grünanlagen außerhalb der dafür vor-gesehenen Plätze zu grillen
• öffentliche Grünanlagen und Grünstreifen zu befahren
• zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe durch Singen oder Grölen zu stören

Schon bisher verboten war unter anderem

• Hunde so zu halten, dass diese durch extremes Ge-bell die Nachbarn stören
• Autos auf öffentlichen Straßen abzuspritzen
• Hunde frei laufen zu lassen
• Abfälle oder Zigarettenkippen auf Straßen oder Wege zu werfen
• öffentlich die Notdurft zu verrichten
• Schilder, Denkmäler oder Hinweistafeln zu bekleben, beschriften oder zu bemalen.

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einer kostenpflichtigen Anzeige rechnen. Hier gibt es eine breite Spanne: Ausspucken kostet zum Beispiel ab 10 Euro, trägt die Handlung provozierenden Charakter, kann es auch zu einem ho-hen Bußgeld kommen. Bei weggeworfenem Abfall liegt die Spanne -je nach Einzelfall- zwischen 10 und 500 Euro.

Anzeigen werden grundsätzlich erstattet, wenn ein städtischer Vollzugsbediensteter oder ein Polizeibeamter Zeuge der Tat werden. Allerdings kann auch jeder Bürger solche Verstöße melden,  falls ihm der Verursacher persönlich bekannt ist.

Die Kontrollen durch städtische Vollzugsbedienstete wird die Stadt auf jeden Fall ausbauen. Vor allem sollen sie gezielt dazu eingesetzt werden, um zum Beispiel Müllsünder zu  notieren. „Eine Verordnung“, so OB Beck, „bringt schließlich nichts, wenn sie nicht auch kontrolliert wird.“