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OB Beck: Restriktive Haltung gegen Spielhallen - Stadt lehnt Möhringer Bauantrag ab


Die Stadt Tuttlingen geht künftig restriktiver gegen Spielhallen vor. Dies erklärte OB Michael Beck bei einem Frühschoppengespräch in Möhringen. „Wir sind bereit, hier auch juristische Konflikte auszutragen.“ Ein entsprechender Bauantrag in der Dornierstraße wird deswegen auch abgelehnt.

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Drei Spielhallen in einem Gebäude hatte ein Betreiber in der Möhringer Vorstadt geplant. Durch die Aufteilung einer größeren Fläche in drei Einheiten wollte er eine rechtliche Hürde umgehen: Zwar liegt das Gebäude in einem Bereich, in dem das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Spielhallen zulässt. Gleichzeitig aber ist das Grundstück außerhalb des Kerngebiets, so dass das landesweit geltende Bauordnungsrecht eine Obergrenze setzt: Demnach dürfen Spielhallen dort nur maximal 100 Quadratmeter groß sein.

Noch in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Juni wurde darüber diskutiert, ob die Stadt den Möhringer Bauantrag genehmigen muss. Die entscheidende Frage war dabei, ob es zulässig ist, dass ein Spielhallenbetreiber auf einer größeren Fläche mehrere kleine Spielhallen unterbringt und so die Obergrenze von 100 Quadratmetern umgeht. Die bisher geltende Auffassung war, dass dies zulässig ist, wenn die einzelnen Spielhallen organisatorisch getrennt sind – und zum Beispiel über jeweils eigene Toiletten und Nebenräume verfügen. Auf dieser Basis sah der Technische Ausschuss des Gemeinderats wenig Chancen, den Möhringer Bauantrag abzulehnen – obwohl dies die meisten Räte gerne gemacht hätten.

„Wir haben mehr als genug Spielhallen in Tuttlingen“, sagt OB Beck, „aber wir sind natürlich an Recht und Gesetz gebunden.“ Deshalb hat Beck nochmals prüfen lassen, ob sich auch auf der Basis der aktuellen Rechtslage das Projekt stoppen lässt. Einen Weg dazu sieht die Baurechtsabteilung der Stadtverwaltung nun darin, dass die Hallen wegen ihrer räumlichen Nähe doch als einheitliches Spielcenter betrachtet werden können – und somit deutlich über der Maximalgröße liegen.

Auf dieser Grundlage wird das Bauvorhaben nun abgelehnt. „Wir fahren hier künftig eine härtere Linie – sonst kriegen wir das Problem nicht in den Griff“, sagt OB Beck, „auch wenn es sicher nicht bequem ist.“ Darüber hinaus will die Stadt über zwei weitere Wege die Zahl der Spielhalle einschränken: Das Vergnügungsstättenkonzept soll nochmals verschärft werden – entsprechende Vorschläge kommen demnächst in den Gemeinderat. Außerdem lässt Beck prüfen, ob eine weitere Erhöhung der Vergnügungssteuer möglich ist.

Das Thema Spielhallen war eines der Hauptthemen beim Frühschoppengespräch, zu dem OB Beck in den Möhringer „Löwen“ eingeladen hatte. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt. Ein weiteres zentrales Thema war die gegenwärtige Finanzlage der Stadt Tuttlingen. Der Rückgang der Steuereinnahmen, so Beck verlange von Verwaltung und Gemeinderat einen Kraftakt der Balance zwischen gewünschten und machbaren Vorhaben. Von Seiten der Besucher wurde auch auf den Zustand einiger Straße im Städtle angesprochen.