Landtagswahl: Wahltag rückt näher – In den Wahllokalen gelten besondere Corona-Regeln
05.03.2021
Am Sonntag, 14. März, findet die Landtagswahl statt. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlbezirk und das richtige Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Außerdem kann das richtige Wahllokal über den Wahllokalfinder auf der Homepage der Stadt Tuttlingen ausfindig gemacht werden.
Um wählen zu können, ist es wichtig, dass die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder ein Reisepass in das Wahllokal mitgebracht werden.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation gelten in den Wahllokalen besondere Regeln:
- Ansteckungsverdächtige: Personen, die ansteckungsverdächtig sind, dürfen das Wahlgebäude nicht betreten. Dazu gehören alle, die in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder die typischen Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder Störungen des Geschmacks‐ oder Geruchssinns aufweisen. In solchen Fällen kann bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, Briefwahl beantragt werden, im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahlwochenende auch noch bis am Wahlsonntag, 15.00 Uhr.
- Maskenpflicht: Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (OP-Maske) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden (Ausnahme: Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind).
- Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstands und allen anderen Personen im Wahlgebäude muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Handdesinfektion: Am Eingang zum Wahllokal besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
- Lüftung: Der Wahlraum wird durch die Mitglieder des Wahlvorstands regelmäßig gelüftet.
- Schreibstift: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.
- Höchstzahl Personen: Im Wahllokal selbst sollen sich nur Wählerinnen und Wähler entsprechend der Anzahl der Wahlkabinen aufhalten. D.h. in der Regel zwei Personen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es während den Stoßzeiten zu einer Schlangenbildung vor dem Wahllokal kommen kann.
Bei der diesjährigen Landtagswahl wird keine Ergebnispräsentation im Rathaus stattfinden. Die Ergebnisse der Stadt Tuttlingen können auf der Homepage unter www.tuttlingen.de eingesehen werden.
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