Amazon-Fahrer in Tuttlingen: Stadt überprüft Sammelunterkünfte – Bußgeld für Eigentümer
19.02.2021
„Es kann nicht sein, dass wir die Leidtragenden der Expansion von Amazon sind“, so OB Michael Beck. „Wir müssen daher sowohl das Planungs- als auch das Ordnungsrecht voll ausschöpfen, um Auswüchse zu vermeiden.“ Hintergrund der Überlegungen: Amazon greift mittlerweile nicht nur mehr nur auf die bekannten Paketdienste zurück, sondern baut vermehrt ein eigenes Vertriebsnetz auf und beauftragt Logistiker direkt. Die Folgen davon spürt man auch in Tuttlingen – spätestens, seit in Meßkirch ein Amazon-Logistikzentrum eingerichtet wurde.
Konkret geht es Beck dabei um zwei Punkte:
- In letzter Zeit wurde vermehrt beobachtet, dass Amazon-Fahrer in eigens zu diesem Zweck eingerichteten Sammelunterkünften in der Innenstadt untergebracht sind. „Hier müssen wenigstens Mindeststandards eingehalten werden“, so Beck, „wir wollen nicht, dass es bei uns ähnliche Verhältnisse wie in den Unterkünften von Tönnies gibt.“
- Im Umfeld dieser Unterkünfte parken regelmäßig die weißen Lieferfahrzeuge von Amazon. Hier mehren sich vor allem von Anliegern die Klagen, dass Anwohnerparkplätze blockiert werden. „Ich sehe nicht ein, dass ein Konzern unsere Straßen als Firmenparkplatz missbraucht“, so Beck hierzu.
In dieser Woche führte die Stadt eine erste stichprobenhafte Kontrolle in mehreren Gebäuden durch, in denen die Fahrer untergebracht sind. Dabei stellte sich heraus, dass für die Sammelunterkünfte, in denen zeitweise bis zu 30 Personen lebten, teilweise keine Baugenehmigungen vorliegen.
Die Bauverwaltung hat die Eigentümer aufgefordert, die ordnungsgemäße und sichere Unterbringung der Beschäftigten nachzuweisen oder – soweit dies bisher nicht gegeben, ist – ordnungsgemäße baurechtliche Verhältnisse herzustellen. Vor allem der Brandschutz muss dabei gewährleistet sein. Außerdem wurden empfindliche Bußgelder verhängt.
Um die Auswirkungen auf das Umfeld möglichst gering zu halten sollen künftig nur Gemeinschaftsunterkünfte für Gruppengrößen, die in etwa denen größerer Familien oder Wohngemeinschaften entsprechen, genehmigt werden.
Da die Fahrzeuge in den Altbauquartieren meist nicht auf dem Grundstück abgestellt werden können, müssen diese künftig auf größeren öffentlichen Parkflächen abgestellt werden.
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