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Erweiterte Maskenpflicht, Alkoholverbot, strengere Kontaktregeln – das bedeutet die neue Hotspot-Regel für Tuttlingen


Die verschärften Corona-Regelungen für Hotspots gelten ab Samstag auch für Tuttlingen. Unter anderem wird die Maskenpflicht auf größere Bereiche der Innenstadt ausgedehnt. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Landkreises.


Gilt ab Samstag in einem größerem Bereich: Die Maskenpflicht in Tuttlingen.

Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten in Baden-Württemberg jetzt strengere Corona-Regeln. Davon betroffen ist auch der Landkreis Tuttlingen. Ab Samstag gelten nun folgende Regeln:
  • Treffen in Privaträumen und im öffentlichen Raum sind nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt zulässig, die Gesamtgruppe darf nicht größer als fünf Personen sein.
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt – für Gottesdienste und Treffen religiöser Gemeinschaften sowie für Veranstaltungen, die für die öffentliche Ordnung wichtig sind (z. B. Gerichtsverhandlungen oder Gemeinderatssitzungen) gelten Sonderregeln.
  • Bei Bestattungen dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen.
  • Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch mit einem negativen Coronatest oder FFP-2-Maske besucht werden.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist verboten.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet – auf das Umfeld von Schulen und Kindergärten 7 bis 9 und 12 Uhr bis 17 Uhr, auf Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen sowie auf Friedhöfe.
  • Speziell für Tuttlingen wird die Maskenpflicht in der Innenstadt ausgeweitet (siehe unten).

Alle Regeln gelten ab Samstag und zunächst bis zum 20. Dezember.

Vom Land angedacht sind außerdem nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr. Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

Maskenpflicht in der Innenstadt ausgeweitet


Ab Samstag gilt die Maskenpflicht in der Tuttlinger Innenstadt in einem erweiterten Bereich – und zwar
  • In der Bahnhofstraße von der Heinrich-Rieker-Straße bis zum Marktplatz
  • In der Königstraße vom Marktplatz bis zur Alleenstraße
  • In der gesamten Rathausstraße und auf dem Rathaussteg
  • In der Wilhelmstraße von der Bahnhofstraße bis zur Weimarstraße und auf dem Poststeg
  • Auf dem Sängersteg und dem Weg durch den Stadtgarten bis zur Bahnhofstraße
  • In der Oberen Hauptstraße bis zur Katharinenstraße