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Bürgerstiftung verlängert Bewerbungsfrist – Bewerbung bis Mitte Oktober


Die Tuttlinger Bürgerstiftung verlängert die Bewerbungsfrist für die diesjährige Projektförderung. Neben einer Sonderförderung für Projekte, die die Folgen der Corona-Pandemie abmildern sollen, nimmt die Stiftung im Rahmen der offenen Projektförderung aber auch Anträge zu anderen Themen entgegen.

Bei Themen wie diesen will die Tuttlinger Bürgerstiftung nun ansetzen: „Folgen von Corona – Hilfen für Bildung, Kultur und Soziales“ heißt das Schwerpunktthema der diesjährigen Projektförderung. Gedacht ist dabei an die unterschiedlichsten Projekte, die die vielfältigen Folgen der Pandemie lindern sollen. Bildungs- und Förderaktionen für benachteiligte Schülerinnen und Schüler sind dabei nur ein Beispiel. Denkbar wäre zum Beispiel auch die Unterstützung von Kulturtreibenden, die an neuen Formaten arbeiten, die auch neuen Hygienestandards entsprechen. Oder soziale Projekte, die sich um Menschen kümmern, die die Pandemie besonders getroffen hat. „Wir sind hier offen für alle möglichen kreativen Ideen“, so Stiftungs-Vorsitzender Dr. Frank Breinlinger.

Gefördert werden können im Rahmen der offenen Projektförderung aber auch Projekte ohne direkten Corona-Bezug. Wichtigste Voraussetzung: Sie müssen in Tuttlingen sein. Bewerben können sich Vereine, Kirchen, Selbsthilfegruppen, Schulen, Kindergärten und andere Institutionen. Auch Projekte von Privatpersonen können unterstützt werden. Ausgeschlossen ist dagegen die direkte finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen.

Für die Bewerbung reicht ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, worum es in dem Projekt geht, welchen Finanzbedarf es insgesamt hat, und welche Unterstützung durch die Bürgerstiftung benötigt wird. Die Bewerbungsfrist wurde nun verlängert. Melden kann man sich bis zum 16. Oktober per Post an die Tuttlinger Bürgerstiftung, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen, oder per Mail an info(at)tuttlinger-buergerstiftung.de.