Corona: Stadt ergänzt Vorgaben zur Maskenpflicht – Hygienekonzepte für Schulen und Kindergärten
27.04.2020
Die Stadt Tuttlingen legt ergänzende Bestimmungen zur Maskenpflicht vor. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Mittwoch veröffentlicht. Parallel dazu werden die Hygienemaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten verbessert.
Seit Montag gilt in ganz Baden-Württemberg die Maskenpflicht für Kunden in Geschäften sowie im ÖPNV. Diese Vorschriften werden von der Stadt Tuttlingen ergänzt. „Wir halten die Maskenpflicht generell für sinnvoll, weil man auch mit einfachen Stoffmasken seine Mitmenschen schützen kann“, so OB Michael Beck, „aus diesem Grund ergänzen wir die Landesverordnung noch um einige Punkte.“
Ab Mittwoch gilt dann in Tuttlingen zusätzlich zu Geschäften und dem ÖPNV die Maskenpflicht auch für
- den Wochenmarkt
- Kindertagesstätten und Kindergärten – allerdings nur für Eltern, die ihre Kinder bringen oder holen
- öffentliche Einrichtungen wie Rathaus oder Stadtbibliothek
Wie die Maskenpflicht an Schulen gehandhabt wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulleiter. Die Stadt empfiehlt aber auch hier, in bestimmten Bereichen – zum Beispiel in Pausen oder in den Fluren – eine Maske zu tragen.
Parallel dazu verbessert die Stadt Tuttlingen die Hygienemaßnahmen in den Kindertagesstätten sowie den Schulen, die nun Stück für Stück wieder öffnen werden. So wird für jede Einrichtung in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Fachkraft ein Hygienekonzept erarbeitet. Wo es baulich möglich ist, werden auch kurzfristig zusätzliche Waschbecken installiert oder bestehende um Warmwasserboiler ergänzt. Außerdem werden in allen Einrichtungen Spender für Desinfektionsmittel aufgebaut. Auch im Rathaus und der Stadtbibliothek wird die Zahl der Spender aufgestockt.
Sie verlassen die Seite der Stadt Tuttlingen, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen.