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TUT Spezial

KiTa-Notgruppen für weitere Familien geöffnet – Antragsformulare auf der städtischen Website


Die Notbetreuung an KiTas wird auch in Tuttlingen ausgeweitet. Ab 27. April können nicht nur Eltern aus systemrelevanten Berufen ihre Kinder in die Betreuung geben: Den Anspruch haben nun auch alle Familien, in denen beide Elternteile oder Alleinerziehende vom Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft wurden und die Betreuung nicht auf anderem Weg möglich ist. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

Derzeit werden rund 40 Kinder in den Notgruppen der städtischen Kindergärten betreut, bald dürften es aber deutlich mehr werden, denn nach den jüngsten Corona-Lockerungen wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Ab 27. April kann man Anträge auf eine Notbetreuung stellen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Beide Elternteile oder alleinerziehende Eltern arbeiten in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“.
  • Ein Elternteil arbeitet im Bereich der „kritischen Infrastruktur“ und der andere Elternteil besitzt einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung und ist vom Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft.
  • Beide Elternteile oder Alleinerziehende arbeiten an präsenzpflichtigen Arbeitsplätze außerhalb der Wohnung und sind beide vom Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft.
Während es die erste Variante schon länger gibt, sind die anderen beiden neu.  Entscheidend hierbei ist, dass der Arbeitgeber bestätigt, dass die jeweiligen Eltern an ihrem Arbeitsplatz unverzichtbar sind und auch nicht die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Die entsprechenden Anträge können auf der städtischen Website www.tuttlingen.de im Corona-Themenbereich heruntergeladen werden.

Der Anspruch der Betreuung besteht in dem zeitlichen Umfang, in dem Ihre Kinder in unseren Einrichtungen bisher betreut wurden. Oberste Priorität bleibt weiterhin, eine rasant ausbreitende Infektionswelle zu verhindern. Das heißt: Die Anträge sollten nur in dringenden Fällen gestellt werden. Wenn es möglich ist, sollten Kinder weiterhin besser in den Familien oder in der Verwandtschaft betreut werden.

Da die Kindertagesstätten auch weiterhin nur im Notbetrieb öffnen, gibt es in den Notbetreuungsgruppen derzeit kein warmes Mittagessen. Die Kinder müssen also ein weiteres Vesper mitbringen. Die Bring- und Abholzeiten werden mit den Einrichtungen individuell abgestimmt.

Eltern dürfen außerdem die städtischen Einrichtungen nur mit einer Mund- und Nasenmaske sowie nach einer Desinfektion der Hände betreten. Eigene Masken sind mitzubringen. Ein Desinfektionsmittelspender steht für die Eltern im Eingangsbereich der Einrichtungen bereit.

Um eine Ausbreitung von Corona in Kindergärten zu vermeiden sind Kinder von der Notfallbetreuung ausgeschlossen, die
  • in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen
Die Erziehungsberechtigten sind hierfür verantwortlich und haben dies umgehend der Einrichtung telefonisch zu melden.