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VGH lehnt städtischen Antrag zum Donauwehr ab - OB Beck: „Zentrale Frage ist weiter offen“


„Entscheidend bleibt für uns das Hauptsacheverfahren in Sachen Donauaufstau – und hier ist noch nichts entschieden. Die zentrale Frage, wie die Tuttlinger Donau künftig aussehen wird, ist weiter offen.“ Mit diesen Worten kommentiert OB Michael Beck die Ablehnung des städtischen Antrags auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz durch den Verwaltungsgerichtshof. An die folglich weiterhin gültigen Vorgaben des Landratsamtes werde die Stadt sich natürlich halten. Dies bedeutet: Ab April wird die Donau zwar wieder aufgestaut – allerdings 75 Zentimeter weniger als es früher der Fall war.

Mit Beschluss vom 19. Dezember hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Antrag der Stadt auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz abgelehnt. Dabei ging es um die Frage, ob die Stadt während der Dauer des eigentlichen Gerichtsverfahrens die Donau den Sommer über wieder so hoch aufstauen darf, wie es in früheren Jahren der Fall war. Dem stand eine Anordnung des Landratsamtes gegenüber, nach der zwischen 2018 und 2021 der Pegel jedes Jahr um jeweils 25 Zentimeter abgesenkt werden muss.

Die Stadt hatte gegen diesen Bescheid geklagt – und gleichzeitig beantragt, dass bis zur endgültigen Klärung der Sache weiterhin die alte Regelung gelten soll, nach der während der Sommermonate komplett aufgestaut werden darf. Letzteren Antrag lehnte im Jahr 2019 das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg und nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ab. Ein Widerspruch ist jetzt nicht mehr möglich. Die eigentliche Frage, wie mit dem Donauaufstau langfristig verfahren werden darf, ist dagegen weiterhin offen. Das entsprechende Hauptsacheverfahren ist nach wie vor beim VG Freiburg anhängig.

„Die Ablehnung unseres Antrags hat nichts damit zu tun, welche Regelung langfristig gelten wird und wie wir die Donau in Tuttlingen künftig gestalten werden“, so OB Beck, „es ging lediglich um die Frage, welche Möglichkeiten wir haben, bis diese Entscheidung gefällt wird. Und hier halten wir uns selbstverständlich an die jetzt geltenden Regeln.“

Konkret heißt dies nun: Ab April wird das Wehr wieder hochgefahren – aber wieder etwas weniger als noch im vorigen Jahr. Der Pegel im Sommer 2020 wird also 75 Zentimeter unterhalb dessen liegen, was früher üblich war. Parallel dazu wird die Stadt weiter Gespräche führen – sowohl mit den Bürgerinnnen und Bürgern der Bürgerinitiative „erhaltenswe(h)rt“ als auch mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium. „Mir ist es wichtig, dass wir trotz aller juristischen Auseinandersetzungen eine Lösung finden, mit der langfristig alle zufrieden sein können“, so OB Michael Beck.