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Stadt verzichtet wohl auf neue LaGa-Bewerbung und Technischer Ausschuss unterstützt Klage auf Vollaufstau der Donau


Die Stadt wird voraussichtlich keine weitere Bewerbung um eine Landesgartenschau einreichen. Dies empfahl am Donnerstag der Technische Ausschuss des Gemeinderates. Außerdem empfahlen die Räte, die Klage gegen den Bescheid in Sachen Donauaufstau aufrecht zu erhalten. Über beide Themen wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. November endgültig entscheiden.



Mehrere Gründe, so berichtete OB Michael Beck von einem Gespräch im Landwirtschaftsministerium, hätten den Ausschlag gegen die Tuttlinger LaGa-Bewerbung gegeben: So sei die Tuttlinger Bewerbung zwar gut gewesen, die Rottweiler aber noch besser. Auch seien dort die Bürger stärker einbezogen worden. Die gute Idee der Grünen Achsen fanden manche Entscheider noch zu unkonkret. Es sei seitens des Umweltministeriums aber auch darauf verwiesen worden, dass es beim Thema Donau nach wie vor unterschiedliche Auffassungen gäbe. Generell aber wurde die Bewerbung gelobt und Tuttlingen ermutigt, sich erneut zu bewerben: 2019 ist bereits der nächste Einreichungstermin für den Ausrichtungszeitraum zwischen den Jahren 2031 bis 2035.

Die Frage, wie man nun verfahren soll, wurde am Donnerstag im Technischen Ausschuss diskutiert. Zur Wahl standen drei Varianten: Man könne die vorliegende Bewerbung optimieren, eine ganz neue ausarbeiten oder ganz auf eine Bewerbung verzichten. Für den dritten Vorschlag entschieden sich die Räte mit knapper Mehrheit.

Unabhängig von der Gartenschau-Frage sollen aber mehrere Ideen aus der Bewerbung weiter verfolgt werden. Dazu gehören unter anderem der Durchbruch vom Bahnhof zur Donau, die Radachsen, die Stadtbahn, der Stadtlift sowie die Grünachsen im Gewerbegebiet Nord.

Ein entscheidendes Kriterium für die Räte war die Frage, wie man mit der Donau weiter verfährt. Hier hatte die Stadt zur Fristwahrung bereits eine Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes eingereicht. Dieser sieht vor, dass der Aufstau um einen Meter abgesenkt werden soll – und dass überhaupt nur aufgestaut werden darf, wenn eine gewisse Mindest-Wassermenge durch die Donau fließt.

Am Donnerstag empfahl der Ausschuss mit großer Mehrheit, die Klage durchzuziehen.

So lange das Verfahren läuft, so die Rechtsanwälte Dr.  Roland Hauser und Jeremy Theunissen, gelte nach deren Auffassung die alte Regelung wie sie bis Ende 2017 galt. Das heißt: Ab 01. April 2019 könne die Stadt wieder voll aufstauen, weil die Klage der Stadt aufschiebende Wirkung habe. Ergänzend dazu hat der TA empfohlen, dass die Stadt beim Verwaltungsgericht Freiburg zeitnah einen Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung einreicht.