Vorlesen

Donauwehr: Stadt reicht zur Fristwahrung vorsorglich Klage ein


Gegen den Bescheid zum Aufstau des Donauwehrs hat die Stadt Tuttlingen am Freitag Klage eingereicht. „Diese Klage dient zunächst nur der Fristwahrung“, so OB Michael Beck, „über das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat entscheiden.“
 
Vor wenigen Tagen hatte das Landratsamt Tuttlingen seine Entscheidung über den künftigen Aufstau der Donau mitgeteilt. Demnach darf die Stadt mittelfristig nur einen Meter weniger als früher aufstauen, außerdem muss an der Groß Bruck eine Rauhe Rampe für Fische eingebaut werden. Auch darf generell nur noch aufgestaut werden, wenn die Donau eine bestimmte Durchflussmenge erreicht hat. Die Stadt hatte beantragt, auch künftig voll aufstauen zu dürfen, im Winterhalbjahr wäre das bisherige Wehrmanagement fortgesetzt worden.
 
Gegen den Bescheid hat die Stadt nun vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht – vor allem, um keine Fristen zu verpassen. Wie man generell weiter verfahren wird, wird der Gemeinderat entscheiden. „Wir bereiten das Thema jetzt gründlich auf und werden baldmöglich im Gremium darüber diskutieren“, so OB Michael Beck.