Vorlesen

Neues Gebührenmodell für Musikschule - Erhöhung in zwei Stufen, mehr Ermäßigungen


Die Musikschule soll bezahlbar bleiben - sowohl für die Stadt Tuttlingen als auch für die Familien, die die Einrichtung in Anspruch nehmen. Die neue Gebührenordnung, die der Gemeinderat am Montag beschloss, soll beide Ziele erfüllen.

Zwei Grundsätze stellte OB Michael Beck gleich zu Beginn der Diskussion dar: „Wir zahlen unsere Lehrkräfte anständig – und Familien müssen sich den Musikunterricht leisten können.“ Allerdings, so machte Beck auch klar, könne der Abmangel der Musikschule nicht ungebremst wachsen. Derzeit schießt die Stadt 700 000 Euro pro Jahr zu.

In der Sitzung am Montag stellten Kultur-Abteilungsleiter Claus-Peter Bensch und Musikschulleiter Klaus Steckeler die neue Gebührenordnung vor. Demnach wird das monatliche Schulgeld für den 30-Minuten-Unterricht ab Wintersemester 2017/18 von derzeit 73 auf 76 Euro und ab Wintersemester 2018/19 auf 79 Euro erhöht. Durch die Umstellung des Zuschusses für Tuttlinger Schüler von derzeit 30 Euro pro Monat auf 30 Prozent des Schulgelds soll eine weitere Verteuerung verhindert werden.

Um gezielt Familien zu fördern wird an den bisherigen Ermäßigungen festgehalten, teils werden sie sogar verbessert: Die Geschwisterermäßigung steigt für Familien mit geringeren Einkommen, die aber oberhalb der Familienpassgrenze liegen, von 25 auf 40 Prozent. Weiterhin 40 Prozent gibt es für Familienpassbesitzer, 25 Prozent im Rahmen der Orchesternachwuchsförderung, 10 Prozent bei der  Mangelfachermäßigung sowie 50 Prozent als Mehrfachermäßigung.  

Außerdem will die Musikschule neue Zielgruppen erschließen und so die Kapazitäten besser auslasten. Im Visier hat man hier vor allem junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Sie bekommen Zuschüsse und Ermäßigungen, sofern sie eine Berufsausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Ebenso werden Gruppenangebote für Senioren entwickelt.