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Märktekonzept soll Innenstadt schützen - Zwei Discounter abgelehnt


Ein Einzelhandelskonzept soll künftig Ansiedlungen auf der grünen Wiese erschweren und gleichzeitig die Innenstadt schützen. Entsprechende Beschlüsse fällte der Tuttlinger Gemeinderat mit großer Mehrheit.

Welche Produkte dürfen wo verkauft werden? Diese Frage wird in Tuttlingen künftig genau geregelt. Denn auf zwei grundlegende Beschlüsse hat sich der Gemeinderat jetzt geeinigt:

Künftig ist klar definiert, welche Produkte als innenstadtrelevant gelten - sprich: Sie dürfen nicht mehr in großen Gewerbegebieten am Stadtrand verkauft werden, wobei natürlich bestehende Geschäfte Bestandsschutz genießen. Innenstadtrelevant sind dabei vor allem Lebensmittel, Schreibwaren, Bücher, Drogeriewaren und Medikamente, Bekleidung, Schuhe, Spiel- und Bastelwaren, Hausrat und Geschirr, Uhren und Schmuck sowie optische Erzeugnisse.
Festgelegt hat der Gemeinderat auch, welche Gebiete davon betroffen sind. Demnach werden Geschäfte für innenstadtrelevante Produkte nicht mehr in den Gewerbegebieten Dornierstraße, Stockacher Straße und Gänsäcker genehmigt. Die einzige Ausnahme stellt das Gewerbegebiet Nord dar. "Hier haben wir bereits einen bestehenden Einzelhandelsschwerpunkt", sagt Wirtschaftsförderer Emil Buschle. Außerdem könne eine Stadt von der Größe Tuttlingens nicht ganz auf großflächigen Einzelhandel verzichten - auch mit Blick auf die Konkurrenz mit anderen Städten in der Region.
In zwei Fällen hat der Gemeinderat die neue Regelung bereits angewandt: Zwei Bauvorhaben, eines in der Möhringer Vorstadt, eines in der Stockacher Straße, wurden mit Verweis auf das Märktekonzept abgelehnt. In beiden Fällen hätten Discount-Märkte entstehen sollen - mit einem Angebot, das nach der neuen Regelung weitgehend als innenstadtrelevant gilt.