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Festvortrag von Landtagspräsident Wolf anlässlich der ersten Begehung des Gedenkpfades „Lager Mühlau“ in Tuttlingen am 8. Mai 2014


I.

„Das Vergessen ist die Regel, Erinnern ist immer die Ausnahme und bedarf besonderer Anstrengungen.“ Dies hat die renommierte Kulturanthropologin, Aleida Assmann, bei der Gedenkfeier des Landtags für die Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 2012 herausgearbeitet. Erinnern erfordert also Anstrengungen und ist schmerzhaft. Aber: Die wahrhaftige Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist unumgänglich. Wir brauchen sie als moralischen Kompass für unser Handeln im Hier und Jetzt.

Oder wie es der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker formuliert hat: „Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ Ja, wir sind dafür verantwortlich, die Erinnerung an die Menschheitsverbrechen der Nazis wachzuhalten. Dabei dürfen wir aber nicht den Fehler machen, bei den monströsen Statistiken stehen zu bleiben. Denn: Zahlen haben keine Würde. Es gilt, sich an das menschliche Leid zu erinnern. Jedes Opfer, das verfolgt und deportiert, gedemütigt, misshandelt und ermordet wurde, war ein Mensch aus Fleisch und Blut, mit Hoffnungen und Träumen, mit Familie und Freunden.

Deshalb: Unsere dunkle, schuldbeladene Vergangenheit darf nicht in den Geschichtsbüchern verschwinden. Sie muss gleichsam dreidimensional präsent bleiben und feste Adressen haben. Dafür sorgen Gedenkstätten, aber auch Gedenktafeln und -pfade. Da die Nazi-Schreckensherrschaft flächendeckend und allgegenwärtig war, hat jede Ge-meinde „ihre eigenen Gedächtnisorte und
-geschichten“. Darauf hat Aleida Assmann hingewiesen. Aber: Man muss sich um diese Orte kümmern, denn mit der Zeit werden die Spuren verwischt, Gebäude abgerissen.

Die Stadt Tuttlingen hat das beherzigt. Sie unternimmt Anstrengungen, um an das Lager Mühlau zu erinnern, das mittlerweile aus dem Stadtbild verschwunden ist. Das Engagement Ihrer Gemeinde, lieber Herr Oberbürgermeister Beck, ist lobens- und nachahmenswert. Deshalb danke ich allen, die zur Realisierung dieses Vorhabens beigetragen haben. Sie setzen damit ein Zeichen wider das Vergessen! Was das Lager Mühlau so besonders macht, ist die Tatsache, dass hier zunächst Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion, dann deutsche Kriegsgefangene und schließlich Heimatvertriebene untergebracht waren. Die Stadt Tuttlingen will mit dem Gedenkpfad an diese Menschen erinnern. Das will ich jetzt auch tun.


II.

Das Schicksal der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, also ausländischer Zivilarbeiter, Kriegsgefangener und KZ-Häftlinge, offenbart einmal mehr die Inhumanität der NS-Schreckensherrschaft: Rassenwahn und ökonomische Ausbeutung ergaben eine menschenverachtende, eine tödliche Mixtur. „Sklaven- und Zwangsarbeit bedeutete nicht nur das Vorenthalten des gerechten Lohnes. Sie bedeutete Verschleppung, Heimatlosigkeit, Entrechtung, die brutale Missachtung der Menschenwürde. Oft war sie planvoll darauf angelegt, die Menschen durch Arbeit zu vernichten“, so hat es der frühere Bundespräsident Johannes Rau einmal treffend be-schrieben.

In der Tat: Den Nazis war nichts heilig, insbesondere nicht das menschliche Leben. Mehr noch: Für sie war nicht jedes menschliche Leben gleich wertvoll. Die Behandlung der Zwangsarbeiter richtete sich nach deren Position in der NS-Rassenlehre. Die Angehörigen der slawischen Völker, also Menschen aus der Sowjetunion oder Polen, die auch hier im Lager Mühlau lebten, standen auf der untersten Stufe der Ausländerhierarchie und galten in der NS-Terminologie als „Untermenschen“. Diese Frauen und Männer litten unter verheerenden, unmenschlichen Lebensbedingungen.

Ihre Ernährung war schlecht: das Essen be-stand teilweise aus Abfällen, Hunger war weit verbreitet. Die medizinische und hygienische Versorgung war mangelhaft. Zudem sahen sie sich häufig Misshandlungen ausgesetzt. Sehr viele haben das nicht überlebt. Aber auch mit der Befreiung durch die Alliierten endete das Martyrium für viele Zwangsarbeiter nicht: Nach Rückkehr in ihre Heimat sahen sie sich Verdächtigungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Wer in der Sowjetunion vom Geheimdienst als Kollaborateur eingestuft wurde, landete gar in stalinistischen Arbeitslagern.

Das NS-Regime unterhielt ein gigantisches System der Zwangsarbeit: Über 20 Millionen Menschen aus fast ganz Europa wurden während des Zweiten Weltkrieges zur Arbeit gezwungen. Die Frauen und Männer aus den besetzten Gebieten wurden ins Reich verschleppt, um dort ausgebeutet zu werden. So sollte der Arbeitskräftemangel in der Heimat ausgeglichen, die Kriegsmaschinerie am Laufen gehalten werden – spätestens ab 1942 wäre die Weiterführung des Krieges ohne die sogenannten Fremdarbeiter nicht mehr möglich gewesen.

Fast jeder Betrieb, egal ob groß oder klein, hatte mindestens eine ausländische Arbeitskraft. Die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden jedoch nicht nur in privaten Unternehmen oder staatlichen Betrieben, sondern auch in Kommunalver-waltungen, der Landwirtschaft, den Kirchen und Privathaushalten eingesetzt. Viele Bereiche der Gesellschaft profitierten also von der Zwangsarbeit, sie war allgegenwärtig. Das Lager Mühlau steht so exemplarisch für die über 30.000 Zivilarbeiterlager, die es reichsweit gab.

Obwohl das System der Zwangsarbeit bereits in den Nürnberger Prozessen als kapitales Verbrechen hervorgehoben worden war, galten die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter lange als „vergessene Opfer“ des Nationalsozialismus. Diese wurden vom deut-schen Entschädigungsrecht nicht berücksich-tigt und damit das erlittene Unrecht faktisch negiert. Erst Ende der 1990er Jahre setzte eine Debatte ein, im Jahr 2000 wurde durch ein Bundesgesetz dann die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gegrün-det.

Diese sollte die Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter übernehmen. Die finanziellen Mittel dafür wurden zu gleichen Teilen vom Staat und der deutschen Wirtschaft aufgebracht. Bundespräsident Horst Köhler sagte 2007 bei einer Veranstaltung anlässlich des Abschlusses der Auszahlungen an die ehemaligen Zwangsarbeiter: „Mehr als anderthalb Millionen Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft haben nun wenigstens eine symbolische materielle Entschädigung bekommen, und damit – was wohl genauso wichtig ist – eine öffentliche Anerkennung ihres Schicksals als Opfer des Nationalsozialismus.“

III.

Der Untergang des sogenannten „Dritten Reiches“ rief bei den deutschen Soldaten unterschiedliche Empfindungen hervor: In die Ernüchterung und Ratlosigkeit über die militärische Niederlage mischte sich bestimmt Freude darüber, den Krieg überlebt zu haben. Angesichts der bedingungslosen Kapitulation ging man jedoch einer ungewissen Zukunft entgegen.

Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat das 1985 in seiner epochalen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes in Europa wie folgt ausgedrückt: „Unser Schicksal lag in der Hand der Feinde. Die Vergangenheit war furchtbar gewesen, zumal auch für viele dieser Feinde. Würden sie uns nun nicht vielfach entgelten lassen, was wir ihnen angetan hatten?“ Insbesondere die letzte Frage hatte durchaus ihre Berechtigung: Nach dem Kriegsvölkerrecht stand Kriegsgefangenen eine menschliche Behandlung und die gleiche Versorgung wie den eigenen Truppen zu. Diese Regeln waren für die deutsche Seite vor allem im Osten ohne jegliche Bedeutung.

Die Angehörigen der slawischen Völker galten in der menschenverachtenden NS-Terminologie als „Untermenschen“, des-halb führte das NS-Regime einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion. Neben dem Terror gegen die Zivilbe-völkerung litten vor allem die gefangengenommenen Soldaten. Wer den Marsch in die Lager überlebte, musste dort meist auf freiem Feld – den Elementen aus-geliefert – kampieren und erhielt nur unzureichende Essensrationen. Von den etwa 5,7 Millionen Sowjetsoldaten, die in deutsche Kriegsgefangenschaft gerieten, haben 3,3 Millionen nicht überlebt. Sie starben an Hunger, Kälte oder Misshandlungen.

Bei Kriegsende befanden sich über zehn Millionen deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft. Ihre Behandlung war davon abhängig, wo sie in Gefangenschaft geraten waren. In den westlichen Ländern waren die Lebensbedingungen in der Regel besser, die Versorgung mit Lebensmitteln ausreichend. Schlimmer traf es die 3,3 Millionen Soldaten, die von der Roten Armee gefangengenommen wurden. Hunger, Krankheit und Zwangsarbeit waren alltäglich, etwa 1,3 Millionen verloren dabei ihr Leben. Zwei Millionen Gefangene kehrten – oft erst nach vielen Jahren, die letzten im Januar 1956 – aus den sowjetischen Lagern zurück.

Das Lager Mühlau war eines von drei Durchgangs- und Entlassungslagern für Wehr-machtssoldaten in der französischen Besatzungszone. Hier entschied sich, wer entlassen wurde und wer nach Frankreich in Kriegsgefangenschaft ging. Rund 300.000 Menschen erhielten hier ihre Entlassungspapiere, konnten Krieg und Gefangenschaft hinter sich lassen. Diejenigen, die nach Frankreich mussten, kehrten bis Ende des Jahres 1948 zurück.


IV.

Auch den Heimatvertriebenen sind wir es schuldig, an das unsägliche Leid zu erinnern, das Flucht und Vertreibung über sie gebracht haben. Der frühere Bundespräsident Johannes Rau hat es einmal so formuliert: „Das Leid jeder und jedes Einzelnen steht vor allen Bewertungen, vor allen Betrachtungen über Recht und Unrecht und Ursache und Folge. Sich diesem Leid zuzuwenden, mit denen zu fühlen, die es ertragen müssen, das ist ein Gebot der Menschlichkeit.“ Das kann man nur unterstreichen.

Der Erinnerung an die Vertreibung Raum zu geben, heißt ja nicht, den historischen Kontext auszublenden. Ganz im Gegenteil: Wir bekennen uns unzweideutig zu dem, was der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1985 gesagt hat: „Aber wir dürfen nicht im Ende des Krieges die Ursache für Flucht, Vertreibung und Unfreiheit sehen. Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jener Gewaltherrschaft, die zum Krieg führte.“

Die Nazi-Tyrannei hat Tod und Verderben über den europäischen Kontinent gebracht. Letztendlich fiel die von Deutschland ausgegangene Gewalt auf uns selbst zurück. Die Deutschen in den Ostgebieten und den Siedlungsräumen des östlichen Europas zahlten dafür einen besonders hohen Preis: sie mussten ihre Heimat, ihr Zuhause, die vertraute Umgebung verlassen, wurden gleichsam entwurzelt.

Sie wurden Opfer von Vertreibung, Gewalt und Demütigungen, erlebten auf der Flucht Hunger, Kälte und Tod. Viele haben das nicht überlebt. Die Vertreibung der Deutschen war ein Unrecht an wehrlosen, in der Regel persönlich unschuldigen Menschen, das durch die nationalsozialistischen Verbrechen nicht gerechtfertigt werden kann. Es gilt: Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn ihm ein anderes vorausgegangen ist.

Millionen Menschen hatten also ihre Heimat, ihr Hab und Gut verloren und standen buchstäblich vor dem Nichts. Sie hatten Schreckliches erlebt und kamen nun in ein vom Krieg gezeichnetes Land: die Städte waren zerstört, der Mangel war allgegenwärtig. Wasser und Lebensmittel, Kleidung und Medikamente, Wohnraum und Heizmaterial – alles war knapp. Deshalb waren Spannungen vorprogrammiert, wurden die Neuankömmlinge nicht überall mit offenen Armen empfangen.
Insbesondere in den Anfangsjahren wurden viele Vertriebene mit Vorurteilen, Ausgren-zung und Ablehnung konfrontiert. Natürlich gab es auch Gegenbeispiele, zeigten sich die Alteingesessenen solidarisch und hilfsbereit. Wichtig ist: Die Menschen – Einheimische und Vertriebene – haben schließlich zueinander gefunden. Dieses Zusammenwachsen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Trotz aller Widrigkeiten haben die Vertriebenen ihr Schicksal entschlossen gemeistert, angepackt und sich ihren Platz in der Nachkriegsgesellschaft hart erarbeitet.

Und damit maßgeblich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland beigetragen: In den 1950er Jahren nahm das Wirt-schaftswunder seinen Lauf. Ohne die Tatkraft der Vertriebenen wäre der Aufschwung wohl zumindest bescheidener ausgefallen. Oder denken wir nur an die Erfolgsgeschichte unseres Ländles, die in doppeltem Sinne ohne die Vertriebenen so nicht möglich gewesen wäre.

Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und wohlhabendsten Regionen in Deutschland und Europa. UND: An dieser Erfolgsgeschichte hatten die Flüchtlinge und Vertriebenen entscheidenden Anteil! Mehr noch: Ohne die Vertriebenen und Flüchtlinge wäre die Gründung des Landes Baden-Württemberg wohl gescheitert. Bei der Volksabstimmung über die Schaffung des Südweststaats am 9. Dezember 1951 gab das geschlossene „Ja“ der Vertriebenen mit den Ausschlag.

V.

Nachdem ich den Gedenkpfad nun selbst gesehen habe, muss ich sagen: Ich bin wirklich beeindruckt. Durch die Bodenintarsien, die Kunstwerke und die Informationstafeln tragen Sie das Gedenken in den öffentlichen Raum. Ich bin der Auffassung: Gedenken wird erst dann richtig zur Gedenkkultur und damit zum Teil unserer Wehrhaftigkeit, wenn es unseren Alltag durchdringt. Genau das gelingt Ihnen hier eindrucksvoll.

Als Zeitpunkt für die erste Begehung dieses Gedenkpfades haben Sie bewusst den 8. Mai gewählt – ein Datum, das für das Selbstverständnis unseres Landes immer noch von herausragender Bedeutung ist: Heute vor 69 Jahren endete der Zweite Weltkrieg in Europa und damit die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.

Unser Grundgesetz ist die Verfassung gewordene Lehre aus der Nazi-Despotie, deren Verbrechen und deren Vorgeschichte. Übrigens: Es wurde heute vor 65 Jahren beschlossen und ist dann am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Unsere Demokratie und unsere Freiheit sind staatsrechtlich mehrfach gesichert.

So können fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde durch den Gesetzgeber nicht geändert werden. Trotzdem sind sämt-liche juristische und institutionellen Sicherungen allein nicht ausreichend. Denn Demokratie und Freiheit sind nicht auf Dauer garantiert. Wir müssen ihren Bedrohungen permanent und entschlossen begegnen!

An dieser Stelle sollte deutlich geworden sein: Erinnerung ist für die Verteidigung von Demokratie und Freiheit von zentraler Bedeutung. Erinnern darf nicht nur ritualisiertes Verhalten sein. Nein, das wahre Erinnern besteht darin, die Würde jedes Einzelnen zu schützen und jeglicher Menschenfeindlichkeit zu wehren. Wir dürfen nicht wegsehen, wenn Mitmenschen diskriminiert werden, Hass geschürt wird oder Unrecht geschieht.

Deshalb: Möge die Erinnerung unser Denken und Handeln in der Gegenwart schärfen und leiten!