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Stadtverwaltung erinnert: Hunde und Fahrräder auf dem Wochenmarkt verboten


Hunde und Fahrräder sind auf dem Tuttlinger Wochenmarkt nicht gestattet. Das regelt die Marktordnung der Stadt Tuttlingen. Da sich viele Marktbesucher*innen nicht an die Regelungen halten werden diese nun vom KOD genauer überwacht.

Auf dem Bild ist ein angeleinter Hund abgebildet.

Dass Hunde sich nicht im Marktbereich aufhalten dürfen ist keine neue Regelung und in der Marktordnung der Stadt Tuttlingen enthalten. Hunde sollten aus hygienischen Gründen nicht auf den Wochenmarkt. Hierbei gelten für Assistenzhunde Ausnahmen. Hintergrund der genaueren Überwachung ist, dass sich die Anzahl der Beschwerden in den vergangenen Monaten vermehrt hat. Aber auch die tatsächliche Anzahl der Marktbesucher*innen, die ihren Hund dabeihaben, hat zugenommen.

Außerdem ist es auf dem Wochenmarkt auch nicht erlaubt mit dem Fahrrad zu fahren. Radfahrer*innen können ihr Rad entweder an einem der vielen Fahrradständer im direkten Innenstadtbereich befestigen oder das Fahrrad durch den Markt schieben, unter den modernen Gegebenheiten gilt dies für E-Scooter analog. E-Scooter sind allgemein, auch außerhalb der Marktzeiten, in Fußgängerzonen verboten.

Der Kommunale Ordnungsdienst wird dies nun wieder vermehrt kontrollieren und mit Warnschildern an den Hauptzugangsachsen darauf aufmerksam machen.