Keine Gebühren mehr für Kindergräber - Satzung für Friedhof wird überarbeitet
Für Kindergräber erhebt die Stadt Tuttlingen künftig keine Gebühren mehr. Das schlägt der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat vor. Darüber hinaus gibt es bei den verschiedenen Posten auf der langen Liste der Friedhofsgebühren einige Verschiebungen. So werden Wahlgräber etwas günstiger, Reihengräber etwas teurer.
Wenn Kinder sterben, ist es für die Angehörigen besonders schlimm – und vor diesem Hintergrund schlug der Verwaltungsausschuss am Montag auf Anregung von LBU-Stadtrat Jürgen Hau vor, bei Kindern bis 6 Jahren künftig auf Bestattungsgebühren zu verzichten. OB Michael Beck griff diese Anregung gerne auf – und der Ausschuss folgte dem Vorschlag mehrheitlich.
Positiv aufgenommen wurden auch die anderen Änderungen der Friedhofsgebühren. Diese werden in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert, da Friedhöfe weitgehend kostendeckend arbeiten müssen. Bei den jüngsten Berechnungen gab es einige Verschiebungen. In manchen Fällen sinken die Gebühren dabei sogar – trotz der allgemein gestiegenen Unterhaltskosten.
So kostet ein Einzelgrab mit 30 Jahren Liegedauer ab 1. August 2490 Euro (bisher 3090 Euro), ein Doppelgrab 3780 Euro (bisher 4710 Euro). Bei Erdreihengräbern steigen die Gebühren hingegen von1500 auf 1840 Euro, bei Urnenreihengräbern von 740 auf 970 Euro. Unverändert bleiben die Nutzungsgebühren für die Aussegnungshalle: Sie bleiben unverändert bei 320 Euro, für den kleinen Trauerraum bei 160 Euro. Etwas teurer wird hingegen die Kreation: Hier werden statt bisher 367 Euro künftig 440 Euro berechnet.
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