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E-Scooter jetzt auch in Tuttlingen - Verleihmodell startet am 24. März – Digitale Ortung vermeidet Chaos


Tutlingen gehört ab Freitag, 24. März, zur wachsenden Zahl von Städten, die ZEUS Scooter im Sharing-Modell anbieten. Das irische Start-up wird den Betrieb mit 80 seiner dreirädrigen Fahrzeuge aufnehmen, die an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten werden. Im Gegensatz zu anderen Modellen sind die dreirädrigen Scooter stabiler und fahrsicherer. Vor allem verhindert das digitaler Ortungssystem, dass die Scooter wild abgestellt werden.

Auf dem Bild sieht man einen Scooter in der Stadt.

„Unsere Scooter bieten ein sicheres und stabiles Fahrerlebnis. Wir interessieren uns schon lange für dieses Gebiet und es ist großartig, hier tätig zu werden“, sagt Damian Young, Gründer und CEO von ZEUS Scooters. „Wir freuen uns darauf, das Verkehrsangebot in Tuttlingen zu bereichern und sind gespannt, wie das Angebot angenommen wird.“ Die Elektroroller seien eine ideale Option für die letzte Meile, sagt Young. Sie ermöglichen den Fahrern, schnell und klimafreundlich ans Ziel zu kommen.

Abgerechnet wird - wie bei den meisten Leihmodellen – über eine App, über die man  die Scooter auch orten und buchen kann.

Während die ersten Scooter-Leihmodelle in verschiedenen Städten für ein gewisses Chaos gesorgt haben, gestattet ZEUS die Nutzung der Scooter nur in bestimmten Bereichen, die wiederum mit der Stadtverwaltung im Vorfeld abgestimmt wurden. Die digitale-Ortung der Scooter sorgt dann dafür, dass dies Regeln auch eingehalten werden – indem zum Beispiel in Verbotbereichen wie der Fußgängerzone die Scooter gar nicht funktionieren. Und um zu vermeiden, dass die Scooter irgendwo im Gebüsch abgelegt oder in die Donau geworfen werden, gibt es auch vorgegebene vorgegebene Parkverbotszonen. Innerhalb dieser Zonen lässt sich der Verleihvorgang gar nicht beenden- das heißt die Gebühren laufen weiter.

ZEUS arbeitet dabei mit einem Vier-Zonen-System – und wer die Scooter nutzten wil, sollte sich im Vorfeld über die App darüber informieren: So gibt es

  • eine graue Zone, in der frei gefahren und geparkt werden darf (die meisten Straßen im Stadtgebiet)
  • eine rote Zone, in der man zwar fahren, die Fahrzeuge aber nicht abgestellt werden dürfen (zum Beispiel Randgebiete)
  • eine lila Zone, in der das Abstellen ausdrücklich erwünscht ist, was mit einem 10-Prozent-Rabatt belohnt wird. Die lila Zonen werden demnächst an den stark genutzten ÖPNV-Haltestellen errichtet, wie beispielsweise am Bahnhof sowie an den Bahnhöfen in den Ortsteilen Nendingen und Möhringen.
  • eine schwarze Zone, in der man weder fahren noch parken darf (unter anderem die Fußgängerzone)

Für Rückfragen und Anmerkungen steht der lokale Kundensupport jederzeit zur Verfügung. Dieser ist per App, Online-Formular, E-Mail oder Hotline erreichbar: Support(at)zeusscooters.com, 49 157 359 81123.

Wie nutzt man ZEUS e-Scooter?

  • Um ZEUS e-Sccoter zu nutzen, lädt man die App ZEUS Deutschland aufs Handy.
  • Die Karte der App zeigt den nächstgelegenen  E-Scooter an.
  • Am Fahrzeug selber scannt man über die App den QR-Code des Fahrzeugs und drückt dann auf „Starte die Fahrt“.
  • Am Ziel angekommen, stellt man das Fahrzeug ab und wählt auf der App „Fahrt beenden“.
  • Vor Beenden der Fahrt wird man von dee App aufgefordert, mit ausreichend Abstand ein Foto des e-Scooters zu machen, um das Auffinden zu erleichtern.

Wie parkt man einen eScooter richtig?

  • Der Scooter sollte in einer aufrechten Position, mindestens 1,6 Meter von einer Wand entfernt abgestellt werden
  • Er darf weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer, Kinderwägen oder Radfahrer behindern oder generell den Verkehr blockieren.
  • Zugänge, Fußgängerüberwege oder Haltestellen müssen frei gehalten werden.
  • Es darf nicht auf Privatgrundstückengeparkt werden.

Welche Regeln muss man beim Fahren beachten?

  • Das Befahren von Gehwegen mit dem e-Scooter ist nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf dem Radweg oder der Fahrbahn genutzt werden
  • Die maximale Geschwindigkeit beträgt 20 Stundenkilometer
  • Die Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Es gelten Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen.