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Stadtwerke passen Strom- und Gaspreise an


Zum 1. Januar 2023 wird die Stadtwerke Tuttlingen GmbH (swt) die Strom- und Gaspreise anpassen. Hauptgrund sind die enorm gestiegenen Beschaffungskosten.

Die swt kauft Gas und einen Großteil des Stromes an der bundesweit agierenden Energiebörse ein. Zwar wird in den Blockheizkraftwerken und PV-Anlagen auch eigener Strom vor Ort erzeugt, jedoch reicht dieser bei weitem nicht aus, um den Tuttlinger Bedarf zu decken. Seit bald zwei Jahren steigen die Einkaufspreise an der Energiebörse an. Verstärkt wird diese Entwicklung durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Einschränkungen der Gaslieferungen. Dies beeinflusst sowohl die Gas- als auch die Strommärkte. Seit Anfang 2021 sind die Preise für den Einkauf von Strom extrem gestiegen, lagen sie zwischenzeitlich schon beim Zehnfachen des Preises zum Ende des Jahres 2020, liegen sie aktuell etwa beim Sechsfachen. Noch stärker war der Preisanstieg beim Gas, das zwischenzeitlich auf das Zwölffache des Preises zum Jahresende 2020 gestiegen war und aktuell etwa beim Achtfachen liegt.
Diese Entwicklungen stellen die swt vor enorme Herausforderungen.

Nun machen die Kosten für den Strombezug nur einen Teil des Endpreises aus – der Unterhalt des Stromnetzes vor Ort fließt neben den staatlichen Abgaben und Umlagen auch in den Preis ein. Hier treiben u.a. die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage den Gaspreis. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis von 19 auf 7 Prozent. Im Strom gleicht die zum 1. Juli auf null abgesenkte EEG-Umlage zumindest einen kleinen Teil der Kostensteigerungen aus. Diese Maßnahmen können die Auswirkungen auf die Preise für die Endkunden etwas dämpfen. Ein vollständiger Ausgleich ist angesichts der historischen Dimensionen, in denen sich die Energiepreise derzeit bewegen, jedoch nicht möglich.

Dank einer vorausschauenden und risikominimierenden Beschaffungsstrategie kann die swt die Auswirkungen der hohen Großhandelspreise für die swt-Kunden begrenzen. Der Arbeitspreis steigt zum 1. Januar 2023 für Strom in der Grundversorgung um 5,81 Cent auf 46,88 Cent brutto je verbrauchter Kilowattstunde Strom an. Dies entspricht einer Preiserhöhung um 14 Prozent gegenüber der letzten Preisanpassung im September. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis bleibt stabil. Damit liegt die swt mit ihrem Grundversorgungstarif nur 6,88 Ct/kWh über der aktuell diskutierten Strompreisbremse von 40 Ct brutto je kWh.

Auch die swt-Sondertarife im Bereich Strom und Gas werden zum 01.01.2023 erhöht. Aufgrund der langfristigen Einkaufsstrategie fällt die Erhöhung jedoch so aus, dass die Sondertarife unter der diskutierten Preisbremse von 40 Ct/kWh liegen. Damit profitieren vor allem die langjährigen, treuen Kunden der swt von der vorausschauenden Einkaufsstrategie. Die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden von der swt per Post informiert.
Diese Preissteigerungen bedeuten für die swt-Kunden eine enorme Belastung. Eine Möglichkeit, den starken Preisanstieg zumindest zu dämpfen, ist das Energiesparen. Die swt gibt daher auf Ihrer Website www.swtenergie.de hilfreiche Tipps, wie man im Alltag seinen Energieverbrauch und damit seine Kosten konkret senken kann.

Jeder swt-Kunde hat vor der Preisanpassung die Möglichkeit, seinen Zählerstand am 31.12.2022 selbst abzulesen und an die swt per Online-Formular unter www.swtenergie.de/zaehlerstand zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird der Strom- und Gasverbrauch des Kunden bis zum 31.12.2022 von der swt hochgerechnet.