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Resolution zur Gäubahn
„1,4 Millionen dürfen nicht abgehängt werden“


IC im Tuttlinger Bahnhof

Fährt ab 2025 womöglich nur noch bis Vaihingen: IC im Tuttlinger Bahnhof

Sobald der künftige Stuttgarter Tiefbahnhof in Betrieb ist, soll auch die bisherige Strecke in Stuttgart, die sogenannte Panoramabahn, stillgelegt werden. Der Haken daran: Die künftige Anbindung der Gäubahn an den Tiefbahnhof ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig. Dies würde bedeuten, dass Bahnreisende in Vaihingen in die S-Bahn umsteigen müssen, um in die Landeshauptstadt zu kommen – und das möglicherwiese über viele Jahre.

Mehrere Städte entlang der Gäubahn versuchen schon seit längerer Zeit, dies zu verhindern. Um der Forderung weiteren Nachdruck zu verleihen, hat nun auch der Tuttlinger Gemeinderat eine Resolution verabschiedet. „Mit großer Sorge verfolgt der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen die aktuellen Pläne um die Gäubahn im Zusammenhang mit dem Anschluss an das Bahnprojekt „Stuttgart 21“, heißt es in dem an Landesverkehrsminister Winfried Hermann, den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Michael Theurer sowie den Bahn-Konzernbevollmächtigten Thorsten Krenz gerichteten Papier. „Für die Große Kreisstadt Tuttlingen und einen Einzugsbereich mit rund 1,4 Millionen Einwohnenden würde dies bedeuten, dass für eine unbestimmte Zeit sowohl die Landeshauptstadt als auch große Teile des Bahnnetzes nur mit spürbaren Komforteinbußen erreichbar wären – eine große Region würde de facto abgehängt.“

In Zeiten, in denen der Umstieg auf die Schiene und ein attraktiver Zugverkehr wichtige politische Ziele seien, sei dies eine verheerendes Signal. Bereits erzielte Erfolge bei der Verbesserung des Angebots würden wieder zerstört.

Dabei, so der Text weiter, könne man das Problem vermeiden, indem die Gäubahn auch weiter auf der Strecke der Panoramabahn in den Stuttgarter Hauptbahnhof einfährt – und zwar so lange, bis die endgültige Verbindung der künftigen Gäubahn-Trasse mit dem Flughafenbahnhof fertig gestellt ist. Ein solcher oberirdischer Ergänzungsbahnhof sei aber auch langfristig sinnvoll – vor allem mit Blick auf die Tatsache, dass der künftige Stuttgarter Tiefbahnhof kaum Kapazitätserweiterungen zulässt, gleichzeitig aber das Land eine Verdoppelung des Schienenverkehrs bis 2030 anstrebt.

Der Tuttlinger Gemeinderat fordert daher von Bund, Land und der DB AG, dass

  • eine Abbindung der Gäubahn ab 2025 ausgeschlossen wird
  • die Weiterführung über die Panoramabahn so lange sichergestellt wird, bis die künftige Gäubahn-Trasse zur Verfügung steht
  • die dauerhafte Errichtung eines oberirdischen Ergänzungsbahnhofes erneut geprüft wird.

Der Stadt Tuttlingen, so weiter, sei bewusst, dass diese Forderungen in Konflikt zu dem mit der Stadt Stuttgart geschlossenen Kaufvertrag über die bisherigen Bahnflächen stünden. Aber: „Mit Blick aber auf die weitreichenden Folgen für den südlichen Landesteil sowie die Zukunftsfähigkeit des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofes darf aber kein Versuch unterlassen werden, um eventuelle gravierende Fehlentwicklungen noch rechtzeitig zu stoppen.“