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Weiter Wohnungen für Geflüchtete gesucht
Bei derzeit leerstehenden Objekten ist Prämie möglich


Geflüchtete aus der Ukraine benötigen weiterhin Wohnraum in Tuttlingen. Die Stadtverwaltung organsiert die Vermittlung und führt entsprechende Listen. Bei Wohnungen, die zuvor längere Zeit leer standen, kann unter Umständen auch eine Wiedervermietungsprämie gezahlt werden.

Knap 350 Geflüchtete aus der Ukraine leben derzeit in Tuttlingen. Zwar hat sich die Zahl in den letzten Tagen stabilisiert, der Bedarf an Wohnraum ist aber weiterhin sehr groß. Der Grund: Über 200 der Geflüchteten leben derzeit bei privaten Gastgeberinnen und Gastgeber – zum Teil bei Verwandten, viele aber auch bei ehrenamtlichen Helfern, die Räume in ihren eigenen Wohnungen zur Verfügung gestellt haben.

Die Stadt Tuttlingen geht aber davon aus, dass viele von ihnen früher oder später eine eigene Wohnung benötigen. Schließlich kann die Unterbringung in Privatwohnungen auf Dauer für alle Beteiligten belastend werden. „Wir möchten die Menschen so gut es geht mit angemessenem Wohnraum versorgen und appellieren daher an alle, die noch freistehende Wohnungen haben“, so OB Michael Beck. Gleichzeitig dankt Beck auch allen, die in den vergangenen Wochen bereits Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. „In vielen Fällen konnten wir so den Geflüchteten schnell und unbürokratisch helfen – ohne die Mithilfe vieler Wohnungseigentümer wäre dies nicht möglich gewesen“, so Beck.

Da viele der Geflüchteten vermutlich für längere Zeit hier wohnen werden, sucht die Stadt daher auch gezielt Wohnungen, die sich für eine längerfristige Nutzung eignen – also separaten Wohnraum mit eigenem Bad und eigener Küche. Außerdem sollten die Wohnungen zeitnah und ohne größere Sanierungsarbeiten nutzbar sein.

Die Stadt nimmt alle geeigneten Wohnungen auf eine Liste und vermittelt diese dann an die Geflüchteten, die die Wohnungen dann direkt anmieten. Auf dieser Liste stehen nach wie vor auch Wohnungen, die schon vor längerer Zeit gemeldet aber noch nicht vermietet wurden. Dies liegt daran, dass es der Stadt wichtig ist, die Wohnung so zu vermitteln, dass Größe und Schnitt ideal zu den jeweiligen Familien passen. Und dieses Matching gestaltet sich zunehmend schwieriger. Die Liste wird aber ständig weiter geführt - bereits gemeldete aber noch nicht vermietete Wohnungen müssen also nicht noch einmal gemeldet werden.

Wer eine Wohnung an Geflüchtete vermietet, die zuvor längere Zeit leer stand, hat möglicherweise auch Anspruch auf eine Wiedervermietungsprämie. Diese vergibt die Stadt Tuttlingen im Rahmen ihres städtischen Förderprogramms „Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum“ in bestimmten Fällen – Voraussetzung ist unter anderem, dass die Wohnung mindestens sechs Monate leer stand, zuvor bereits als Wohnung genutzt wurde und der neue Mietvertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat oder unbefristet ist. Die Prämie beträgt zwei Monatskaltmieten je vermieteter Wohnung und maximal 2 000 Euro.

Vermieter, die bereits Geflüchtete aufgenommen haben und bei welchen alle Voraussetzungen erfüllt sind, können auch innerhalb von zwölf Wochen nach der Schließung des Mietvertrages rückwirkend einen Antrag stellen. Bei Wohnungen, die über die Stadt vermittelt wurden, prüft die Stadt automatisch, ob eine Prämie möglich ist und kontaktiert die Vermieter bei Bedarf.

INFO:

Wer eine Wohnung an Geflüchtete vermieten möchte, kann diese unter ukraine(at)tuttlingen.de oder in einem Online-Formular unter www.tuttlingen.de/ukraine melden. Speziell zum Thema Wiedervermietungsprämie berät Tatjana Harsch (07461/99-181, liegenschaften(at)tuttlingen.de) oder Stefanie Erath (07461/99-292, liegenschaften(at)tuttlingen.de).