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Grundsteuer-Reform 2025: Grundsteuer-Erklärung für Neubewertung von Imobilien


Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, für den bringt das Jahr 2022 eine Neuerung – die Grundsteuer-Reform. Das bedeutet, dass alle Grundstücke und Immobilien ab 2022 neu bewertet werden. Ab Anfang 2025 muss die neue Grundsteuer dann bezahlt werden. Außerdem gibt es eine neue Pflicht für Eigentümer: Sie müssen in diesem Jahr eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken, die noch aus dem Jahr 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) stammt, verfassungswidrig ist. Die Werte für die alte Grundsteuer weichen oft stark von den aktuellen tatsächlichen Verkehrswerten ab, zum Beispiel die Wertsteigerung eines modernen Hauses blieb in der bisherigen Rechnung unberücksichtigt.

Die entsprechenden Gesetze wurden inzwischen erlassen und auch das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen, das seit dem 14. November 2020 in Kraft ist.

Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Reform laufen inzwischen. In Folge der Reform werden dieses Jahr alle Grundstücksbesitzer vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Das bedeutet, dass jede*r Eigentümer*in für jede Immobilie und jedes Grundstück diese Grundsteuer-Erklärung erstellen muss.

Weitere Informationen werden aktuell von der Stadt Tuttlingen zusammen mit den Grundsteuerbescheiden zur Hebesatzänderung, die ja vom Gemeinderat zum 01. Januar 2022 beschlossen wurde, an alle Grundstückseigentümer*innen in Tuttlingen versandt.