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Besuch im Rathaus wieder ohne 3G-Regel möglich – Pflicht zu Terminvereinbarung bleibt


In Baden-Württemberg gilt seit 23. Februar eine neue Corona-Verordnung, für Tuttlingen gilt dabei die Warnstufe. Bürger*innen können das Rathaus nun auch wieder ohne die 3G-Regel besuchen. Der persönliche Besuch im Rathaus ist allerdings weiterhin nur mit einem Termin möglich. Diesen können Sie zum Beispiel über unserer Online-Terminvereinbarung buchen. Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske innerhalb geschlossener Räume besteht weiterhin.