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Absonderungsbescheinigung online beantragen
Stadt baut digitale Angebote weiter aus


Wer positiv auf Corona getestet wurde, enger Angehöriger einer positiv getesteten Person oder Haushaltsangehöriger ist, kann einen  Absonderungsbescheinigung beantragen. Der Absonderungszeitraum ist vor allem für den Arbeitgeber wichtig. Nachdem die Anträge bislang meist telefonisch erledigt wurden, hat die Stadt Tuttlingen mit Blick auf die aufgrund der Omikron-Variante stark erhöhten Fallzahlen nun auch ein Online-Formular eingerichtet, über das man den  Absonderungsbescheinigung ganz einfach beantragen kann.

Unter tuttlingen.de kann man nun den Bescheid des positiven PCR-Tests hochladen und ergänzende Angaben machen. Die Seite befindet sich im Corona-Schwerpunktbereich, der gleich auf der Startseite verlinkt ist. Der Bescheid wird dann per Post zugestellt.

Die Homepage der Stadt Tuttlingen - Bereich Bürgerservice

Das neue Angebot zum  Absonderungsbescheinigung ist nur eine von über 50 Dienstleistungen, die man bei der Stadt Tuttlingen nun online erledigen kann. Zahlreiche Dienstleistungen, für die man vor noch nicht allzu langer Zeit persönlich ins Rathaus kommen musste, können nun von jedem Smartphone aus erledigt werden – egal, ob es dabei um Anwohnerparkausweise oder Plakatiergenehmigungen, die Abmeldung des Wohnsitzes, die Hundesteuer, Geburts- und Sterbeurkunden oder Schankerlaubnisse geht. Alle digitalen Angebote finden sich im Bürgerservice-Portal, das ebenfalls direkt von der Startseite aus erreichbar ist.

In diesem Bereich findet man übrigens auch die Online-Terminvergabe – ein Angebot, das sich vor allem zu Pandemiezeiten mehr als bewährt hat, um die Besucherströme im Rathaus zu steuern: Hier kann man für all die Gelegenheiten, bei denen nach wie vor das persönliche Erscheinen notwendig ist, im Vorhinein einen verbindlichen Termin reservieren. Dies hat zwei Vorteile: Zum einen erspart man sich Wartezeiten, zum anderen können die zuständigen Sachbearbeiter*innen bereits im Vorfeld die nötigen Unterlagen zusammen stellen, so dass auch die Termine selbst schneller ablaufen.

Dass der Ausbau in früheren Jahren oft etwas schleppend lief, hat übrigens auch rechtlich Gründe: Anders als zum Beispiel ein privater Online-Shop müssen Behörden besonders strenge Vorgaben erfüllen – zum Beispiel mit Blick auf den Datenschutz. Vor allem gibt es nach wie vor zahlreiche Vorschriften, die für bestimmte Vorgänge eine Unterschrift verlangen, was den Ausbau digitaler Angebote auch erschwert hat. Gerade in den letzten zwei Jahren hat sich aber relativ viel getan: „Durch Corona ist hier schon etwas Bewegung reingekommen“, so Fachbereichsleiter Benjamin Hirsch.