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TUTicket informiert: Verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn – FFP2-Maske im ÖPNV erforderlich


Seit dem 28. Januar 2022 gilt deutschlandweit in allen geschlossenen Räumen – einschließlich in geschlossenen öffentlichen Fahrzeugbereichen in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des öffentlichen Personenfernverkehrs – für alle Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines Atemschutzes gleichwertigen Standards (KN95/K95). Personen unter 18 Jahren dürfen weiterhin eine medizinische Maske tragen. Für alle Masken gilt, dass sie stets während der gesamten Fahrt über Mund und Nase getragen werden müssen.

Weiterhin gilt im ÖPNV die 3G-Regel. Fahrgäste müssen immer einen 3G-Nachweis mitführen, wenn Sie mit Bus und Bahn fahren, und werden gebeten, den Nachweis bereits beim Einstieg sowie während der gesamten Fahrt bereitzuhalten. Es werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.

Die Maskenpflicht gilt auch an allen Bushaltestellen, Bahnsteigen und in Bahnhofsgebäuden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlichem aussagekräftigen Attest, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen im ÖPNV sowie auch wichtige Informationen zu Baustellenmeldungen, Tickets und Fahrplänen sind auf der Homepage des Verkehrsverbundes TUTicket unter www.tuticket.de zu finden. Das TUTicket-KundenCenter steht bei Fragen zu den regulären Öffnungszeiten gerne persönlich sowie unter Tel. 07461/926-3500 oder per E-Mail (info(at)tuticket.de) zur Verfügung.