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Mikrozensus 2022 startet – Auch Tuttlinger Haushalte werden befragt


Auch in Tuttlingen werden im neuen Jahr wieder Befragungen im Rahmen des Mikrozensus durchgeführt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei zufällig, die Teilnahme ist verpflichtend.

Woher kommen die Daten, wenn Statistiken erklären, wie viel Quadratmeter Wohnfläche der Durchschnittsbürger zur Verfügung hat oder wie weit Pendler*innen am Tag so fahren? Unter anderem aus dem Mikrozensus, einer amtlichen Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Daten dafür werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden allein in Baden-Württemberg  mehr als 1 000 Haushalte befragt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Um Familienkonstellationen geht es dabei ebenso wie um Bildungsabschlüsse oder die Erwerbs- und  Wohnsituation. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.

Der Mikrozensus 2022 startete am 10. Januar. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung. Diese Haushalte werden in einem mathematischen Zufallsverfahren ermittelt. Dabei setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.