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Pandemiebedingte Einschränkungen in der Silvesternacht


Corona: Stadt erlässt Allgemeinverfügung für Silvesternacht

Tuttlingen. Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auch an Silvester auf die nach wie vor schwierige Lage. Für bestimmte Orte gelten dann Einschränken: Menschenansammlungen sind ebenso verboten wie der Konsum von Alkohol. Zudem ist das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk nicht erlaubt. Damit schöpft die Stadt Tuttlingen die Möglichkeiten der neuen Corona-Verordnung aus. Die Einhaltung der Verfügung wird zudem kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Einschränkungen gelten am 31. Dezember 2021 bereits ab 15:00 Uhr und werden am 01. Januar 2022 um 09:00 Uhr wieder aufgehoben. Folgende Verkehrs- und Begegnungsflächen werden von der Allgemeinverfügung umfasst:

a. Fußgängerzone, gesamter Bereich der Fußgängerzone zwischen Königstraße Ecke Untere Hauptstraße/ Jägerhofstraße bis Bahnhofstraße Ecke Wilhelmstraße sowie Rathausstraße, Obere Hauptstraße bis Kreuzung Zeughausstraße

b. Stadtgarten mit angrenzendem Straßenraum der Bahnhofstraße, Weimarstraße, Moltkestraße

c. Bereich Zentraler Omnibusbahnhof mit angrenzendem Straßenraum Obere Vorstadt

d. Donaupark/ Umläufle (gesamte Park- und Grünanlage zwischen Rathaussteg, Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Donau)

e. Bürgerpark/ „Alter Friedhof“ (gesamte Park- und Grünanlage)

f. Bereich Stadtkirche mit angrenzendem Straßenraum Bahnhofstraße sowie Stadtkirchstraße

g. Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes

h. Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes

i. Ruine Honberg inkl. Vorplatz und Grillplatz

j. Bereich um das Schützenhaus Tuttlingen (Mühlsteigstrasse 33) im Umfeld von 500 Metern

k. Hechtplatz/ Marktplatz im Ortsteil Möhringen

l. Galgensteig inklusive unterer Parkplatz im Ortsteil Möhringen