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Inzidenz im Landkreis Tuttlingen an fünf Tagen in Folge unter 500 – zusätzliche lokale Beschränkungen entfallen


Das Landratsamt Tuttlingen hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, öffentlich festgestellt, dass der Wert von 500 bei der 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Damit entfallen die seit 25. November geltenden zusätzlichen lokalen Beschränkungen.

Im Konkreten entfällt die am 24.11.2021 auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter Bekanntmachungenvbekanntgemachte Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen seit Freitag, 24. Dezember 2021. Die Regelung, dass nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet ist, ist dann nicht mehr gültig.

Bestand hat hingegen, dass nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung (welche Betriebe dazuzählen siehe CoronaVO), nicht gestattet ist. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich angepasst und hat diese Regelung für die Alarmstu-fe II aufgenommen. Im Einzelhandel gilt daher die 2G-Regelung fort.

Die detaillierten Regelungen der CoronaVO sind hier abrufbar.