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Neue Besucherregeln im Rathaus
Zur Terminvereinbarung kommt die 3-G-Pflicht


Bereits jetzt müssen Termine im Rathaus angemeldet werden. Möglich ist dies über das Online-Buchungssystem unter www.tuttlingen.de oder telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen. Viele Fragen und Anliegen lassen sich auch telefonisch oder per E-Mail klären, so dass ein Besuch des Rathauses nicht notwendig ist.

Im Zuge der verschärften Corona-Lage gilt ab sofort auch die 3-G-Regel: Besucherinnen und Besucher des Rathauses müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Neben einem Impf- oder Genesenennachweis können dies auch negative Tests sein. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein, bei PCR-Tests sind es 48 Stunden.

Die 3-G-Regel gilt auch für Brautpaare bei standesamtlichen Trauungen. Für Trauzeugen und andere Gäste der Trauzeremonie gilt die 2-G-plus Regel. Der Zutritt zum Rathaus ist nur über den Haupteingang möglich. Einen barrierefreien Zugang gibt es bei Bedarf vom Innenhof aus, er ist entsprechend ausgeschildert.

Der Gemeinderat wird künftig wieder weitgehend in Form von Videokonferenzen tagen. Lediglich zur Abstimmung wird man sich aus rechtlichen Gründen kurz in Präsenz treffen. Die letzte Sitzung, die komplett in Präsenz abgehalten wird, ist die Sitzung des Technischen Ausschusses am Donnerstag. Für Besucher*innen gilt weiterhin Maskenpflicht sowie 3-G.

Als weitere Reaktion auf die dramatische Corona-Lage wird die Stadt Tuttlingen bis auf weiteres auf öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Einweihungen oder Weihnachtsfeiern verzichten.

Ausgenommen ist lediglich der Kulturbetrieb in der Stadthalle, der nach den strengen 2-G-plus-Standards weiterläuft. Städtische Räumlichkeiten werden bis auf weiteres auch nicht mehr für private Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Geschlossen werden auch Jugendtreffs ohne Aufsicht. Das JuKuZ bleibt unter der Betreuung der Abteilung Jugend weiterhin geöffnet.