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Corona-Pandemie
Stadt verschärft Maßnahmen


Coronaviren werden beispielhaft als Bild dargestellt

 „Die zentralen Entscheidungen müssen zwar in Berlin und Stuttgart gefällt werden“, so OB Michael Beck, „aber auch wir vor Ort müssen noch mehr unternehmen, um Infektionen zu vermeiden.“ Am Mittwoch legte die Stadt daher eine Liste mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen vor, um die Lage zu abzumildern. Erst in der Gemeinderatssitzung am Montag hatte CDU-Stadträtin Dr. Cornelia Seiterich-Stegmann – im Hauptberuf Ärztin am Klinikum – drastische Worte gefunden: In der Klinik sei es 5 nach 12, man könne bald niemanden mehr aufnehmen – und ein Großteil der intensivmedizinisch Behandelten sei ungeimpft.

Kurzfristig umgesetzt werden nun folgende Maßnahmen:

  • Die verschärften Regeln im Rahmen der Alarmstufe – unter anderem 2-G für die Gastronomie – werden noch konsequenter kontrolliert. Der KOD ist unterwegs, bei Verstößen können bis zu 10 000 Euro Buße verhängt werden.
  • In städtischen Kindergärten gilt ab Montag, 22. November, eine Testpflicht: Alle Kinder müssen zweimal pro Woche getestet werden, verwendet werden dabei Lolli-Tests, die weniger unangenehm sind als Nasen-Rachen-Tests. Die Mischung von mehr als zwei Kindergartengruppen wird, soweit es möglich ist, vermieden, außerdem müssen Eltern ihre Kinder wieder vor den Kindergärten abgeben.
  • In Schulen gilt weiterhin die Testpflicht, außerdem muss jetzt wieder Maske getragen werden.
  • Für das Rathaus gelten wieder Zugangsbeschränkungen. Das heißt: Termine müssen vorab vereinbart werden – idealerweise über die Onlinebuchung auf  www.tuttlingen.de/Terminvereinbarung, die Terminbestätigung muss am Eingang vorgelegt werden.
  • Kulturelle Einrichtungen wie Stadtbibliothek, Museum, oder Jugendkunst- und Musikschule sind weiterhin unter 2-G für den Regelbetrieb geöffnet, allerdings wird es bis auf weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen mehr geben. Auch die Vernissage zur Jahresausstellung der Galerie wird nur virtuell stattfinden.
  • Bei der Vermietung städtischer Räume werden – so sie überhaupt noch vergeben werden – strengere Regeln vorgegeben. 2-G ist Standard, unter Umständen kann auch ein Alkoholverbot verfügt werden.
  • In der Verwaltung selber wird ab sofort wo immer möglich im Homeoffice gearbeitet.