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Achtung Kontrolle: KOD überprüft Coronaregeln in der Gastronomie


Auch Tuttlingen beteiligt sich an den landesweiten Kontrollen der Coronaregeln in der Gastronomie. Am Donnerstag und am Freitag ist der KOD verstärkt unterwegs – allerdings nicht nur an diesen Tagen.

Seit in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe ausgerufen wurde, gilt in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen die verschärfte 3-G-Regel. Dies heißt: Zutritt hat nur, wer geimpft oder genesen ist oder einen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Wirt*innen oder Veranstaltenden müssen dies überprüfen.

Am morgigen Donnerstag sowie am Freitag wird nun verschärft geprüft, ob diese Regeln auch eingehalten werden. Die Stadt Tuttlingen beteiligt sich dabei an einer landesweiten Aktion. Drei Streifen des KOD mit insgesamt sechs Mitarbeitenden werden unterwegs sein. Allerdings betont die Stadt Tuttlingen, dass auch außerhalb dieser landesweiten Schwerpunktaktion kontrolliert wird. „Der KOD ist regelmäßig und an den unterschiedlichsten Tagen oder auch Uhrzeiten unterwegs“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Verstöße gegen die aktuellen Coronaregeln können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden: Bei Gästen ohne entsprechenden Nachweis sind es mindestens 150 Euro – in schweren oder Wiederholungsfällen können es bis zu 500 Euro werden. Bei Gastwirten, die die Regeln missachten, liegt der Rahmen zwischen 500 und in Extremfällen bis zu 10 000  Euro.