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Insektenschutz: Stadt fährt Beleuchtung der Honburg stark zurück


Die Honburg wird künftig deutlich seltener als bislang angestrahlt. Die Stadt setzt damit eine neue Regelung des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg um. Unter anderem geht es um Insektenschutz.

Die Honburg angestrahlt in bunten Farben

Künftig ein eher seltener Anblick: Die bei Nacht angestrahlte Honburg.

Vor allem bei einem frei in der Natur stehenden Gebäude wie der Honburg kann eine helle Beleuchtung bei Nacht für Insekten zum Verhängnis werden. Vor dem Hintergrund, dass die Bestände vieler Arten in den letzten Jahren deutlich dezimiert wurden, hat das Land Baden-Württemberg das Naturschutzgesetz nun um eine „Biodiversitätsklausel“ erweitert, die Beleuchtungen strenger regelt.

Konkret bedeutet dies, dass die Honburg künftig während der Sommermonate von April bis September gar nicht mehr angestrahlt werden darf, von Oktober bis März ist die Illumination noch bis 22 Uhr erlaubt. Ausnahmen sind unter anderem dann zulässig, wenn die Fassadenbeleuchtung gleichzeitig auch der Sicherheit dient – zum Beispiel während des Honberg-Sommers. Aus diesem Grund werden Gebäude wie das Rathaus auch weiterhin bei Nacht beleuchtet sein. Hier geht es schließlich auch darum, Angsträume in der Innenstadt zu vermeiden. Abgesehen davon wurden die Beleuchtungen hier – wie zum Beispiel auch bei der Stadthalle oder der Stadtkirche – mit kalten und somit insektenfreundlichen Leuchtmitteln ausgerüstet.