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Fußgängerzone: Stadt erinnert an Radfahrverbot an Markttagen


Während des Wochenmarktes ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone verboten. Daran erinnert die Stadtverwaltung.

Seit jeher wird die Frage des Fahrradfahrens in der Tuttlinger Fußgängerzone eher großzügig gehandhabt. Während es in vielen Städten ein generelles Radfahrverbot in Fußgängerzonen gibt, ist das Radeln in der Tuttlingen FuZo in der Regel erlaubt – mit einer Ausnahme: Während der Wochenmärkte am Montag und Freitag müssen auch hier Fahrräder geschoben werden.

„In der letzten Zeit müssen wir leider feststellen, dass dieses Verbot immer häufiger missachtet wird“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Offenbar ist das Verbot vielen – trotz der Beschilderung – nicht bekannt. „Viele der Radfahrer, die der KOD anspricht, sagen, dass sie von einem Verbot nichts wüssten“, so die Stadt weiter.

Aus diesem Anlass erinnert die Stadtverwaltung nochmals an die geltenden Regeln – und auch daran, dass Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden können. Die Sätze liegen hier zwischen 15 und 30 Euro.