Vorlesen

Kinderfreizeitbonus: Einmalzahlung für Familien mit geringem Einkommen


Familien, die im August 2021 Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, erhalten ab August eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind. Mit diesem sogenannten „Kinderfreizeitbonus“ sollen Kinder und Jugendliche im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Der Bonus wird in der Regel automatisch ausgezahlt. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten und nicht gleichzeitig KiZ beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 555543 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann per E-Mail an kinderfreizeitbonus(at)arbeitsagentur.de geschickt werden. Die Einmalzahlungen werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.