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Alters- und Ehejubilare: Veröffentlichung künftig nur noch auf Wunsch


Die Stadt Tuttlingen veröffentlicht die Namen von Alters- und Ehejubilaren künftig nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Grund sind die neuen Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Runde Geburtstage von Senioren und Ehejubiläen von der Goldhochzeit aufwärts wurden bislang von der Stadtverwaltung an die Presse gemeldet und dort veröffentlicht. Diese über viele Jahrzehnte gehandhabte Praxis ist allerdings nicht mehr mit der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Diese sieht nämlich vor, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv und von sich aus erklären müssen, dass sie die Veröffentlichung ausdrücklich wünschen. Eine stillschweigende Zustimmung wie bisher gilt nicht mehr.

Ab sofort wird die Stadt daher keine Namen von Jubilarinnen und Jubilaren von sich aus mehr veröffentlichen. Wer dennoch möchte, dass der runde Geburtstag oder das Ehejubiläum in der Zeitung erscheinen, muss dies der Stadt aus eigenem Antrieb mitteilen. Am einfachsten geht es über ein eigens dafür eingerichtetes Online-Formular unter www.tuttlingen.de/jubilare oder beim Bürgerbüro unter buergerbuero(at)tuttlingen.de Telefon 07461/99-333. Bürger*innen der Stadtteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen wenden sich hierfür an die jeweiligen Rathäuser.