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Neue Corona-Verordnung: Anpassung der Hygienekonzepte von Musik- und Jugendkunstschule


Am vergangenen Wochenende hat die Landesregierung weitreichende Änderungen der Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung-Schulen notverkündet, weswegen die Hygienekonzepte für die Wiederöffnung der außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Musikschule und Jugendkunstschule nun erneut angepasst werden mussten.

Mit den jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung ist für Musik- und Kunstschulunterricht für Kinder ab sechs Jahren ein negativer Testnachweis erforderlich. Einen Testnachweis bekommen die Schülerinnen und Schüler von der Schule, sofern sie in der Regelschule in Präsenz unterrichtet werden, im Rahmen der dortigen Testungen ausgestellt. Diese Schultests sind 60 Stunden gültig. Sofern die Schüler in der Regelschule im Wechselunterricht beschult werden und in der betreffenden Woche nicht in Präsenz und somit auch nicht getestet sind, kann für Grundschüler von den Erziehungsberechtigten und für volljährige Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen ein Schnelltest durchgeführt und entsprechend mit einer Eigenbescheinigung in der Musikschule oder Jugendkunstschule nachgewiesen werden. Der Test darf dann maximal 48 Stunden alt sein. Akzeptiert wird auch ein offizieller, tagesaktueller Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) aus einem Testzentrum mit entsprechender Bescheinigung.

Der Nachweis über den negativen Test ist der Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn vorzuzeigen. Für Personen mit Impf- oder Genesenen-Nachweis entfällt der Testnachweis. Neben der ausgeweiteten Testpflicht wurde kurzfristig auch noch die Erlaubnis für Unterricht im Gesang und an Blasinstrumenten schon ab Öffnungsschritt 1 erteilt, sodass auch in diesem Bereich mit einer verringerten maximalen Gruppengröße von fünf Personen in Präsenz gestartet werden kann.

Die Belegschaften der Musikschule und Jugendkunstschule freuen sich sehr auf die Rückkehr zum Präsenzunterricht nach der nun größtenteils schon seit Ende November andauernden Zwangspause und hoffen auf das Verständnis der Eltern und Schüler für die von der Landesregierung verordneten Infektionsschutzmaßnahmen.