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Verwirrung um neue Regelung: Tests an Schulen sind 60 Stunden gültig, andere nur 24


Die neue 60-Stunden-Regelung für Schnelltests gilt nur für Tests, die in Schulen durchgeführt werden. Darauf macht die Stadt Tuttlingen aufmerksam, nachdem es immer wieder zu Unklarheiten kam.

Seit Montag gilt eine neue Regelung im Rahmen der Corona-Verordnung Schulen: Die von den Schulen durchgeführten oder bestätigten Tests an Schülerinnen und Schülern haben jetzt eine Gültigkeit von 60 Stunden. Eingeführt wurde diese Regelung, um außerschulische Aktivitäten – zum Beispiel in Sportvereinen oder beim Musikunterricht – zu erleichtern. 60 Stunden sind die Tests außerdem in öffentlichen Einrichtungen wie Freibädern oder in der Gastronomie gültig.

Die 60-Stunden-Regelung gilt allerdings nur für Schultests. Die Tests, die in Kindergärten, Betrieben und öffentlichen Teststationen durchgeführt wurden, gelten weiterhin nur 24 Stunden.

In der Praxis sorgt diese Regelung für Verwirrung. „Wenn eine Familie mit Schulkindern, die am Montag in der Schule oder in der Firma komplett getestet wurde, am Dienstag ins Restaurant gehen will, brauchen die Eltern neue Tests, die Kinder nicht – das ist schwer nachvollziehbar“, so OB Michael Beck. Er appelliert daher, dass alle qualifizierten Tests auch gleichwertig sind. „Je unklarer die Regeln werden, desto frustrierter sind die Menschen“, so Beck.