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Regeln für die Innenstadt
Tuttlingen plant eine Zweckentfremdungssatzung.


Soll aufgewertet werden: Die Tuttlinger Innenstadt.

In den letzten Monaten hatte das Phänomen zugenommen: Altbauten wurden günstig aufgekauft, minimal saniert und dann bettenweise vermietet. „Viele dieser Wohnungen sind überbelegt, die Fluktuation der Mieter ist hoch – das hat spürbare Folgen für das Wohnumfeld“, berichtete Fachbereichsleiter Michael Herre. Hinzu komme, dass bei diesen Quartieren oft überhöhte Preise von den Bewohnern verlangt werden.

Vor allem im Zusammenhang mit der Unterbringung von Fahrern des Meßkircher Amazon-Lagers war die Diskussion über diese Wohnform aufgekommen. „Wir wollen das Wohnen in der Innenstadt attraktiver machen – aber diese Sammelunterkünfte bewirken das Gegenteil“, so OB Michael Beck. Aus diesem Grund legte die Verwaltung nun gleich mehrere Vorschläge vor.

Als wichtigstes Instrument soll es eine Zweckentfremdungssatzung geben. Konkret bedeutet dies: Häuser, die bisher als klassische Wohnungen für Dauermieter genutzt werden, dürfen nicht anderweitig genutzt werden. Angewandt werden solche Satzungen sonst meist in Großstädten, die die Umwandlung von Wohnraum in Büros oder Ferienwohnungen unterbinden möchten. Anwenden kann man eine solche Satzung aber auch auf das Tuttlinger Problem: Die temporär vermieteten Sammelunterkünfte ähneln schließlich eher einem Beherbergungsbetrieb als einer Wohnung. Noch vor der Sommerpause soll diese Satzung in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt vorgelegt werden.

Parallel dazu ist eine Vorkaufssatzung geplant. Diese soll garantieren, dass die Stadt im Innenstadtbereich künftig generell das Vorkaufsrecht genießt. So habe man bei jedem Verkauf ein Mitspracherecht – und könne so die Entwicklung der Innenstadt bewusst steuern. „Wenn wir hier vorankommen, müssen wir selber häufiger aufkaufen und gestalten“, so OB Beck, „natürlich immer im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.“

Als drittes Instrument soll ein größeres Sanierungsgebiet aufgelegt werden. Es betrifft vor allem die Untere Vorstadt, bezieht aber auch das Umfeld der Donau und der Weimarstraße. Ein Entwurf dazu wird im Laufe des Jahres vorgelegt.