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Notbetreuung in Tuttlinger Einrichtungen: Kita-Kinder und Schüler automatisch unfallversichert


Ob kleine Schramme, schwerere Verletzung oder Ansteckung mit dem Corona-Virus – Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler sind in den Tuttlinger Tageseinrichtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisch bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch in der Notbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie.
 
Wie schnell ist mal das Knie verletzt, die Brille beim Fangenspielen zu Bruch gegangen oder der Daumen im Werkraum eingeklemmt – für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schülerinnen und Schüler automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannten Kindertageseinrichtungen, allgemein- und berufsbildenden Schulen, in der Notbetreuung sowie auf allen damit verbundenen Wegen. Dafür muss keine besondere Versicherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von der Stadt Tuttlingen und dem Land Baden-Württemberg getragen.

Das Leistungsspektrum der UKBW reicht von der Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, über ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, ambulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Sollten sich Kinder oder Jugendliche nachweislich in der Kita, Schule oder Notbetreuung mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert und werden umfassend versorgt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus und das Risiko der Ansteckung zu minimieren, hat die UKBW Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen und Schulen erstellt. Die Schutzhinweise informieren rund um den Versicherungsschutz in Corona-Zeiten sowie über die wichtigsten Hygienemaßnahmen und Regelungen. Informationen und Schutzhinweise sind immer aktuell im Internet zu finden unter www.ukbw.de/coronavirus.