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Stadt erinnert an Naturschutz: Bäume fällen oder radikale Rückschnitte im Sommer verboten


Hecken und Bäume dürfen während der Sommermonate nicht gefällt oder radikal zurück geschnitten werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
 
Das Bundesnaturschutzgesetz ist diesbezüglich eindeutig: Vom 1. März bis 30. September dürfen keine Bäume oder Hecken gefällt werden, auch radikale Rückschnitte bis kurz oberhalb der Bodenkante sind nicht zulässig. Dadurch sollen vor allem brütende Vögel geschützt werden.
 
Nachdem das Gesetz in jüngster Zeit immer wieder missachtet wurde, weist die Stadt Tuttlingen auf die Regelung hin – und auch auf die Tatsache, dass bei Verstößen Strafen von bis zu 50 000 Euro drohen.
 
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Ist Gefahr durch morsche Äste im Verzug oder ist die Fällung nötig, um genehmigte Bauvorhaben umzusetzen, darf gefällt werden. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass sich keine Gelege in den Bäumen oder Hecken mehr befinden.
 
Erlaubt ist dagegen der behutsame Pflegeschnitt oder ein regelmäßiger Formschnitt. In manchen Fällen ist dieser übrigens sogar vorgeschrieben – nämlich immer dann, wenn Bäume oder Hecken zu weit in Straßen oder Gehwege hineinragen und die Verkehrssicherheit gefährden.