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Novum im Öffentlichen Dienst: Kurzarbeit bei den Tuttlinger Hallen


Es ist ein Novum in der Stadtgeschichte: Erstmals gehen städtische Mitarbeiter in Kurzarbeit. Da die nach wie vor geltenden Veranstaltungsverbote die Tuttlinger Hallen hart treffen, können 21 von 29 Festangestellten vorübergehend nicht im vollen Umfang beschäftigt werden. „Ich bin froh, dass wir so das Defizit etwas senken können, gleichzeitig sieht der Tarifvertrag für die Mitarbeiter sehr sozialverträgliche Lösungen vor“, so OB Michael Beck.

Mitarbeiter der Tuttlinger Hallen sind beim Aufbau der Technik in einem Raum zu sehen
Arbeit in Krisenzeiten: Während der veranstaltungsfreien Wochen kümmerten sich Mitarbeiter der Tuttlinger Hallen zunächst um liegengebliebene Arbeiten – zum Beispiel die Inventarisierung des Bestands. Jetzt aber wird Kurzarbeit angemeldet. 

Am 13. März endete der reguläre Veranstaltungsbetrieb. Seither gab es nur noch eine Handvoll kleinerer Veranstaltungen, die als systemrelevant eingestuft und gesondert genehmigt wurden – zum Beispiel die mehrtägige Blutspende-Aktion des DRK, einige Sitzungen des Gemeinderats oder auch die Abiturprüfungen des Immanuel-Kant-Gymnasiums. Alles andere fiel aus – ob kulturelle Veranstaltung, Tagung, Seminar oder private Feier. Auf einen höheren sechsstelligen Betrag rechnen sich die Einnahmeausfälle aufgrund der entgangenen Mieteinnahmen für die Tuttlinger Hallen hoch.
 
Die bedeutete freilich nicht, dass seit März nicht mehr gearbeitet wurde – im Gegenteil: Für die Vertriebsabteilung, das Ticketing und die Programmplanung gab es erst einmal Mehrarbeit: Verträge mussten storniert oder Veranstaltungen verschoben werden, Ticketkäufe wurden rückabgewickelt, Kunden informiert, verunsicherte Vertragspartner über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Rund 60 Veranstaltungen, die bis zur Sommerpause noch stattfinden sollten, mussten abgesagt oder auf einen späteren Termin neu vereinbart werden. Fast täglich kamen zudem neue Informationen und Vorgaben von Seiten des Bundes und des Landes, dazu eine ganze Reihe von Zuschussprogrammen, die geprüft und bearbeitet werden mussten.
 
Auch im Marketing musste kräftig umgeplant werden: Das Programmbuch kann nicht wie geplant erscheinen, auch andere Publikationen mussten gestoppt werden, dafür entstanden Gesichtsschutzmasken mit Honberg-Sommer-Aufdruck und spezielle „Bleibt-Zuhause-Festival“-Plakate. Auch die Veranstaltungstechniker waren für eine längere Zeit noch mit Inventarisierungsarbeiten und Geräteprüfungen beschäftigt. Verschiedentlich verstärkten Mitarbeiter der Tuttlinger Hallen im April und Mai auch den Kommunalen Ordnungsdienst bei der Kontrolle des Wochenmarkts oder der Spielplätze mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen.
 
„Arbeit war lange reichlich da, jetzt wird es aber für manche Mitarbeiter doch spürbar weniger, vor allem für diejenigen, die besonders eng an den Veranstaltungen dran sind“, weiß Geschäftsführer Michael Baur. Vor allem, da nun auch der Honberg-Sommer ausfällt, gibt es in Kürze tatsächlich bei weitem nicht mehr für die ganze Belegschaft ausreichend Arbeit. Da kam der neue Corona-Tarifvertrag, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaften im April erstmals verständigt hatten, wie gerufen: „Das gibt uns ein für den Öffentlichen Dienst neues Instrument an die Hand, um auf die außergewöhnliche Situation angemessen zu reagieren“, so OB Beck. Im Juni, Juli und August wird nun ein Großteil der Belegschaft (unter anderem sind Ausbilder und Auszubildende ausgenommen) kurzarbeiten. Dabei werden die Mitarbeiter – je nach Tätigkeitsbereich zu verschiedenen Prozentsätzen – teilweise freigestellt. Der Tarifvertrag sieht außerdem vor, dass ein Teil der Verdienstausfälle von der Stadt getragen wird. „Obwohl diese Lösung sehr sozialverträglich ist, wird sie uns auf der Kostenseite spürbar entlasten“, so OB Beck. Dankbar sind Beck und auch Geschäftsführer Baur, dass der Personalrat der Stadt bei der zügigen Abfassung der Dienstvereinbarung konstruktiv und engagiert mitgewirkt hat.
 
Bis 31. August sind die Mitarbeiter der Tuttlinger Hallen nun zunächst auf Kurzarbeit eingestellt. Die Dienstvereinbarung lässt aber grundsätzlich Kurzarbeit bis zum Jahresende zu – so lange läuft der Tarifvertrag. „Wir hoffen, dass wir diesen Spielraum nicht ausnutzen müssen. Wir wollen ja wieder veranstalten – und das lieber heute als morgen“, sagt der Stadthallengeschäftsführer. Allerdings schweben über dem Veranstaltungsherbst im Moment noch reichlich Fragezeichen, auch wenn erste vorsichtige Lockerungen bereits im Juni möglich werden. „Wir hoffen natürlich, aber wir müssen auch mit der gebotenen Vorsicht bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorangehen. Schließlich steht die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher wie der Mitarbeiter über allem. Auch wir fahren jetzt auf Sicht.“, erklärt Stadthallengeschäftsführer Michael Baur, der aktuell nur bis Ende des Sommers so etwas wie Planungssicherheit hat. Und das in einer Branche, die eigentlich von Planungssicherheit und langen Vorläufen lebt.