Landratsamt informiert: Erreichbarkeit und Rufbereitschaft der Service-Hotline des Landratsamtes Tuttlingen
23.03.2020
Rund 1.500 Anrufe hat die Service-Hotline des Landratsamtes Tuttlingen seit Samstag, 14. März 2020, entgegengenommen. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Gesundheitsamt täglich zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und am Wochenende von 10 Uhr bis 14 Uhr. Verstärkt häufen sich vor allem die Anfragen nach möglichen Testungen und welche Personen eigentlich getestet werden.
Das Gesundheitsamt weist wiederholt darauf hin, dass nur „begründete Verdachtsfälle“, also Personen, die Krankheitssymptome aufweisen und innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn einen engen Kontakt (15 Minuten Dauer, Abstand weniger als 1,5 Meter) zu einem bereits bestätigten Fall hatten. Ein „begründeter Verdachtsfall“ besteht außerdem, wenn man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Symptome in einem durch das Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten hat. Inwieweit dies zutrifft wird dann im Einzelfall begutachtet.
„Wir folgen damit den bundesweit geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, erklärt Dr. Siegfried Eichin, Leiter des Gesundheitsamtes, das Prozedere. Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten Ruhe zu bewahren und sich an die Vorgaben der Behörden zu halten. „Wir können die Sorgen der Bürger verstehen, möchten aber um Verständnis bitten, dass wir uns, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, fokussieren müssen“, so Eichin weiter.
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