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Corona - Die wichtigsten Infos in einfacher Sprache


Das Corona-Virus verbreitet sich auch in Tuttlingen sehr schnell. Das Virus ist gefährlich. Das Virus ist ganz klein, man kann es nicht sehen.

Es gibt noch kein Medikament dagegen. Es gibt immer mehr Menschen, die vom Corona-Virus krank werden.

Die vielen Ansteckungen müssen aufhören, denn:
  • Es werden zu viele Menschen gleichzeitig krank
  • In den Kranken-Häusern ist dann kein Platz mehr
  • Es gibt nicht genug Ärzte und Pflege-Personal
  • Es gibt nicht genug Maschinen zur Beatmung der Patienten
Dann kann es sein, dass viele Menschen sterben. In anderen Ländern ist das schon passiert.

Das Ziel ist:
  • Das Corona-Virus soll aufgehalten werden
  • Weniger Menschen sollen sich anstecken
  • Gefährdete Menschen werden besser geschützt
Gefährdete Menschen sind Menschen, die eine Vor-Erkrankung haben. Zum Beispiel an der Lunge, den Bronchien, dem Herzen, den Muskeln, sie haben Diabetes, eine Organ-Verpflanzung oder eine Infektions-Krankheit. Auch alte Menschen sind gefährdet.

Deshalb gibt es strenge Regeln:

1. Geschäfte und Lebensmittel

Folgende Geschäfte sind geöffnet:
  • Geschäfte, die Essen und Getränke verkaufen.
Das sind zum Beispiel: Supermarkt, Getränkemarkt, Tee-Laden, Kaffee-Laden, Gemüse-Händler, Süßigkeiten-Verkauf, Obst-Händler, Wein-Laden, Tante-Emma-Laden, Bäckerei, Metzgerei.

Diese Geschäfte dürfen zu normalen Öffnungs-Zeiten offen haben und Kunden bedienen. Außerdem sind geöffnet:
  • Wochenmarkt, Abholdienst und Lieferdienst, Apotheken, Sanitäts-Häuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Post-Stellen, Reinigungen, Wasch-Salons, Zeitungs-Verkauf, Hof-Läden, Raiffeisen-Markt, Bau-Markt, Gartenbau-Markt, Tierbedarfs-Markt, Groß-Handel.
Folgende Geschäfte und Läden sind geschlossen: Alle Geschäfte und Läden, die nicht genannt sind. Zum Beispiel: Bekleidung

2. Gaststätten, Restaurants, öffentliche Einrichtungen und Plätze

An öffentlichen Plätzen dürfen maximal 2 Personen zusammen stehen oder zusammen sitzen. Ausnahme: Eltern und ihre Kinder

Folgende Einrichtungen sind geschlossen: Cafés, Gaststätten und Restaurants sind geschlossen. Das Liefern und Abholen von Essen-Bestellungen ist erlaubt.

Bars, Musik-Clubs, Tanz-Lokale, Bordelle sind geschlossen. Prostitution ist verboten.

Bibliotheken, Museen, Kinos, Theater und Schwimm-Bäder sind geschlossen. Die vhs ist geschlossen. Alle Veranstaltungen sind abgesagt. Zum Beispiel: Ausstellungen, Feste, Fußballspiele, Konzerte, Messen, Sport-Veranstaltungen.

Es dürfen keine Partys im Freien oder auf Plätzen stattfinden. Spiel-Hallen, Spiel-Banken und Wett-Büros sind geschlossen.

Turn- und Sport-Hallen, Trainings-Hallen und Vereins-Anlagen, private Fitness-Studios, Yoga-Studios und Pilates-Studios sind geschlossen.

Es gibt eine Ausnahme: Einrichtungen für Physio-Therapie und Kranken-Gymnastik sind geöffnet. Sie dürfen nur besucht werden, wenn Sie ein Rezept vom Arzt haben. Und wenn Sie gesund sind.

3. Weitere öffentliche Einrichtungen

Krankenhaus, Pflegeheim, Seniorenheim und Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind für Besucher geschlossen. Im Einzelfall ist eine Ausnahme möglich, zum Beispiel: Ein Kind muss begleitet werden. Eine Person liegt im Sterben.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind geschlossen. Tages- und Begegnungs-Stätten sind geschlossen.

Bildungs-Einrichtungen: Schulen, Kinder-Gärten, Kitas und Kindertages-Pflege sind geschlossen. Ganz wenig Familien erhalten eine Notfall-Betreuung.

Spiel-Plätze und Bolz-Plätze: Alle Plätze sind geschlossen.

Friedhöfe: Alle Feier-Hallen sindgeschlossen. Beerdigungen finden statt.

4. Stadt-Verwaltung und Gemeinderat

Das Tuttlinger Rathaus, die Geschäftsstellen in den Stadtteilen und die Ämter der Stadt-Verwaltung sind für persönliche Besuche geschlossen. Die Mitarbeiter sind erreichbar. Wenn Sie etwas sehr Dringendes klären müssen, rufen Sie an. Die Telefon-Nummer lautet: 07461 99-0.

Alle Sitzungen des Gemeinde-Rats und der Ortschaftsräte sind abgesagt.

Bitte beachten Sie:
Die Regeln sind streng. Manche Regeln tun weh. Aber sie sind sehr wichtig. Dadurch soll die Bevölkerung geschützt werden. Wie lange die Regeln genau dauern, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Es hängt davon ab, wie die Krankheit sich entwickelt.

Die Polizei und das Ordnungs-Amt kontrollieren, dass jeder die Regeln einhält. Die Polizei wird Personen anzeigen, wenn sie die Regeln nicht einhalten. Die Personen müssen dann eine hohe Strafe bezahlen:

Geld-Strafe: Bis 25.000 Euro
Haft-Strafe: Bis mehrere Jahre

Halten Sie sich ganz dringend auch an diese Regeln:
  • Hände gründlich mit Seife waschen: 20 bis 30 Sekunden
  • Immer Abstand halten zu anderen Menschen: 1,5 Meter bis 2 Meter
  • Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Tuch.
  • Bleiben Sie wenn möglich daheim.
  • Laden Sie niemanden zu sich ein.
  • Telefonieren Sie lieber oder schreiben Sie Mails.
  • Wenn Sie im Freien sind, bleiben sie lieber allein oder in einer kleinen Gruppe.
  • Fahren Sie nur mit der Bahn oder dem Bus, wenn es sein muss.

Anmerkung:

Die Informationen haben die Kolleginnen und Kollegen von der Stadt Stuttgart zusammengefasst. Der Städtetag hat sie uns zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!