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Corona: Landratsamt schränkt Besucherverkehr auf Minimum ein


Ab Dienstag, 17. März 2020, kann das Landratsamt mit Terminvereinbarung über den Haupteingang betreten werden. Bürgerinnen und Bürger müssen zuvor einen Termin vereinbart haben, der Einlass erfolgt ausschließlich nach Anmeldung. Aus diesem Grund sollten Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis mit sich führen. Am zentralen Eingang werden dann die Daten abgeglichen. Dies gilt auch für alle Nebenstellen.

„Diese Regelung gilt für Anliegen, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist“, erklärt Landrat Stefan Bär. „Darüber hinaus bitten wir alle weiteren Anliegen wie bisher telefonisch oder via E-Mail zu erledigen.“ Das gilt insbesondere auch für die Kfz-Zulassungsstelle. Hier sind Zulassungen ab dem 17. März 2020 nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann entweder über das Internet www.landkreis-tuttlingen.de oder aber telefonisch über das Büro des Bürgerservices unter 07461 926 5100 erfolgen. Zulassungen ohne vorherige Terminvereinbarungen können nicht mehr angenommen werden. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur noch Zulassungen vornehmen zu lassen, die zwingend erforderlich sind. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass lediglich eine Person das Zulassungsamt aufsuchen möge, weitere Familienangehörige sollten zu Hause bleiben. Derzeit ist es nicht mehr möglich für eine Person oder ein Autohaus mehrere Termine zu blockieren. Die Autohäuser und Zulassungsdienste werden gebeten die gesonderten Regelungen zu beachten.

Bis auf weiteres bleiben die Nebeneingänge des Landratsamtes geschlossen