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Sanierung in Möhringen wird gut angenommen – Gestaltungsleitbild für künftige Projekte


Das Sanierungsgebiet „Möhringen Ortsmitte“ wird gut angenommen, bereits sechs private Projekte wurden gestartet. Für künftige Bauvorhaben in der Möhringer Stadtmitte soll ein Gestaltungsbild gelten, welches eine Symbiose des historischen Ortsbildes mit zeitgemäßen Wohnformen ermöglicht.


Vorher-nachher: In der Gihrsteinstraße wurde ein Wohnhaus so modernisiert, dass aus einer Wohnung sechs barrierefreie Wohneinheiten wurden.




„Die intensive Bürgerbeteiligung hat sich gelohnt“, so Erster Bürgermeister Emil Buschle, „bereits im ersten Jahr haben wir einen deutlich besseren Rücklauf als anderswo.“ Konkret heißt dies: Bis jetzt gab es 28 Beratungen, sechs Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenverträge wurden abgeschlossen, weitere zehn sind in konkreter Vorbereitung. Damit konnte bereits eine Fördersumme von insgesamt 173 000 Euro rein für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen vertraglich gebunden werden. Auch die Projektkoordinatorin Nina Reichle von der Abteilung Wirtschaftsförderung zeigt sich „begeistert von der außerordentlich hohen Mitwirkungsbereitschaft der Möhringer Eigentümer“ und zieht zum bisherigen Projektverlauf ein durchaus positives Fazit.  

Insgesamt steht für das Sanierungsgebiet ein Förderrahmen von 1,83 Millionen zur Verfügung. 1,1 Millionen Euro kommen dabei vom Land, den Rest der Kosten trägt die Stadt Tuttlingen.

Der Schwerpunkt des Sanierungsgebietes liegt auf der Modernisierung von privaten Gebäuden und der Neuschaffung von Wohnraum. Und wie in der Sitzung des Technischen Ausschusses zu erfahren war, kommen auf jeden Euro an Fördergeldern 9,20 Euro an privaten Investitionen. Exemplarisch wurde ein Projekt in der Gihrsteinstraße vorgestellt: Hier wurde ein Altbau mit einer Wohneinheit so umgebaut, dass jetzt sechs barrierefreie Wohneinheiten zur Verfügung stehen.

Bis jetzt ist das Sanierungsgebiet bis zum 30. April 2027 befristet, eine Verlängerung ist aber möglich. Und für künftige Förderprojekte soll – so die Empfehlung des Ausschusses – ein neues Gestaltungsleitbild für Möhringen gelten. Dieses sieht sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten in der Ortsmitte entsprechende Gestaltungsleitlinien vor. Sie sollen dafür sorgen, dass einerseits das historische Ortsbild erhalten werden kann, andererseits aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für zeitgemäßes Wohnen eröffnet werden. Das Gestaltungsleitbild sieht hierbei unter anderem Regelungen zur Dachform, der Gebäudehöhe, der Fassadenordnung und der Farbe vor.

Das Gestaltungleitbild soll allerdings keine starre Rechtsnorm sein, sondern lässt einen gewissen Auslegungsspielraum zu und soll Bauenden und Sanierenden im Gebiet als Orientierung dienen. Für die Gewährung von Sanierungsgeldern sind die Vorgaben allerdings eine Voraussetzung.

Für Fragen zum Sanierungsgebiet Möhringen Ortsmitte oder für Rückfragen zum Gestaltungsleitbild steht die Projektkoordinatorin Nina Reichle von der Abteilung Wirtschaftsförderung und Stadterneuerung (07461 / 99 354, nina.reichle(at)tuttlingen.de) zur Verfügung.