Aufgrund des Hygiene-Konzept nach § 5 Corona-VO in der Fassung vom 01.07.2020 für Veranstaltungen im Zelt muss der Abstand zwischen den einzelnen Stühlen eingehalten werden.
Das Hygiene-Konzept nach § 5 Corona-VO in der Fassung vom 01.07.2020 für Veranstaltungen im Zelt mit näheren Informationen finden Sie hier.
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