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Teilnahmebedingungen

Was kann vorgeschlagen werden?

  • Projekte und Maßnahmen zur CO²-Reduktion (z. B. Verbrauchsreduzierung bei Strom, Gas, Wärme, Heizöl)
  • Initiativen zur Vermeidung, Reduzierung oder Verwertung von Abfällen
  • Projekte im Bereich Erneuerbare Energien, Mobilität und Nachhaltigkeit

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme von Einzelpersonen, Gruppen oder Unternehmen und Betrieben aus Tuttlingen ist in den folgenden Kategorien möglich:

  • Kategorie I: Schulen, Kindergärten, Vereine und Initiativen
  • Kategorie II: Unternehmen, Betriebe
  • Kategorie III: Tuttlinger Bürgerinnen und Bürger

Wie kann man teilnehmen?

Prämierungsvorschläge können nur über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden. Ergänzend zu den allgemeinen Angaben in den Formularfeldern muss das Projekt selbst in einer Projektskizze beschrieben und hochgeladen werden.

Bis wann kann man sich bewerben?

Bewerbungen können ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe der Ausschreibung auf städtischen Website bis zum 30. Juli eingereicht werden.

Was gibt es zu gewinnen?

Auf die Preisgewinner warten neben einer öffentlichen Würdigung ihrer Leistungen attraktive Geldpreise. Der Klimaschutzpreis der Stadt Tuttlingen wird durch den Oberbürgermeister in feierlichem Rahmen übergeben.

Pro Wettbewerbskategorie werden drei Preise verliehen:

  • 1. Preis: 2.000 Euro
  • 2. Preis: 1.000 Euro
  • 3. Preis: 500 Euro

Alle Teilnehmer erhalten zudem eine Urkunde für die erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme. Die erstmalige Preisverleihung erfolgt im 1. Halbjahr 2022.

Welche Kriterien werden bewertet?

Innovationsgrad / Originalität (1 - 3 Punkte)

Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell und innovativ sind.

Reichweite / Wirkungsgrad (1 - 3 Punkte)

Das Projekt wird in Bezug auf seine weitreichende Wirkung betrachtet. Evaluiert wird, wie viel und welche natürlichen oder juristischen Personen bzw. Gruppen mit dem Projekt adressiert werden und welche Wirkung daraus erzielt werden kann.

Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit (1 - 3 Punkte)

Das Projekt lässt sich mit angemessenem finanziellen, materiellen und personellen Mitteln in Theorie und Praxis umsetzen. Die positiven Auswirkungen des Projekts überragen die eingesetzten Mittel.

Beispielhaftigkeit (1 - 3 Punkte)

Als beispielhafte Idee ist das Projekt / die Maßnahme auf andere Orte übertragbar und regt durch die Art der Umsetzung andere Vereine, Initiativen, Organisationen und natürliche oder juristische Personen zur Nachahmung an.

Beitrag zum Klimaschutz (1 - 3 Punkte)

Das Projekt trägt zu einem klimagerechten Handeln bei, gleichzeitig können Umweltbelastungen durch das Projekt vermindert werden.

Nachhaltigkeit (1 - 3 Punkte)

Das Projekt ist dauerhaft angelegt. Es sollen Projekte gewürdigt werden, die eine langfristige und nachhaltige Veränderung bewirken.

Wer bewertet die Projekte?

Eine Jury begutachtet alle Vorschläge und legt die Gewinner fest.

Der Jury gehören an:

  • Oberbürgermeister (Vorsitzender) bzw. von OB entsandter Vertreter
  • Ein*e Vertreter*in je GR-Fraktion
  • Zwei sachkundige Vertreter*innen der Verwaltung
  • Zwei sachkundige Bürger*innen