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Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan hat zum Ziel, eine flächendeckende Daten- und Informationsbasis für das gesamte Stadtgebiet in Tuttlingen zu schaffen, welche die Ausgangssituation der Wärmeversorgung im Basisjahr 2021 darstellt und den Transformationsprozess zu einer langfristig CO2-neutralen Wärmeversorgung Tuttlingens bis zum Jahr 2040 beschreibt. Dabei geht es einerseits darum, den Wärmeenergiebedarf sukzessive zu reduzieren und andererseits die Wärmeerzeugung bzw. -bereitstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme umzustellen. So stellt der Wärmeplan unter anderem dar, in welchen Gebieten welche Art der Wärmeversorgung in Zukunft ihren Schwerpunkt haben wird. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Versorgungsperspektiven in ihrem Quartier erkundigen. Allerdings hat die Ermittlung von Eignungsgebieten keine verpflichtende Auswirkung auf die Akteure. Vielmehr ist es ein strategisches und langfristiges Instrument, welcher als Grundlage für konkrete Detailplanungen für das übergeordnete Ziel der klima-neutralen Wärmeversorgung dient.

Gesetzliche Grundlagen

Die kommunale Wärmeplanung in Tuttlingen wurde auf Basis des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sowie der damit in Zusammenhang stehenden Regelungen erstellt und ist gemäß dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene vollumfänglich anerkannt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger von Tuttlingen aktiv in den Prozess einbinden. Im Zuge der öffentlichen Auslegung haben Sie daher die Möglichkeit Einsicht zu nehmen in den Berichtsentwurf des kommunalen Wärmeplans. Sie finden diesen nachfolgend als PDF-Datei oder in ausgedruckter Form bei der Bürgerinfo im Rathaus Tuttlingen, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen zur dortigen Ansicht.

Haben Sie eine Rückmeldung oder Anregung zum kommunalen Wärmeplan? Dann kontaktieren Sie uns gerne bis spätestens Freitag, 04.10.2024 über die angegebene E-Mail oder per Post.

Wie geht es weiter?

Vor der finalen Beschlussfassung werden noch notwendige Anpassungen des Berichtsentwurfs vorgenommen.

Der formelle Beschluss wird im Gemeinderat am 21. Oktober 2024 getroffen.

Nach Verabschiedung des Wärmeplans wird der Wärmeplan durch das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg geprüft.

Bürgerinformation zum Wärmeplan

Am Donnerstag, den 26. September 2024 fand von 18 Uhr bis 21 Uhr im Ratssaal die Bürgerinformation zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Tuttlingen statt.

Im Folgenden finden Sie die vorgestellten Präsentationen zum Nachlesen: